Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/18: Änderung der Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer · 7 Seiten

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finden sich für die einzelnen Kontrollorgane keine quantitativen Vorgaben für die Kontrolltätigkeit. Diese werden in jährlichen Leistungsvereinbarungen zwischen dem SECO und den Kantonen festgelegt.

Folgende Bereiche und Dienstleister müssen kontrolliert werden:

Tabelle 1: Kontrollbereiche und zu kontrollierende Dienstleister nach Kontrollorganen

Kontrollorgan Kontrollbereich Zu kontrollierende Dienstleister

PK Branchen mit ave GAV  Entsandte Arbeitnehmerinnen

und Arbeitnehmer

 Selbstständigerwerbende

(Überprüfung der selbstständigen Erwerbstätigkeit)

 Angestellte3 bei Schweizer Arbeitgebern

TPK NAV mit zwingenden Mindestlöh-  Entsandte Arbeitnehmerinnen

nen gemäss Art. 360a OR und Arbeitnehmer

 Selbstständigerwerbende

(Überprüfung der selbstständigen Erwerbstätigkeit)

 Angestellte4 bei Schweizer Arbeitgebern

TPK Beobachtung des Arbeitsmarktes  Entsandte Arbeitnehmerinnen

gemäss Art. 360b OR und Arbeitnehmer

 Selbstständigerwerbende

 Angestellte5 bei Schweizer Arbeitgebern

1.2 Aktionsplan zur Verbesserung der FlaM

Die FlaM wurden seit ihrer Einführung im Jahre 2004 mehrfach verstärkt und optimiert. Der Bund, die Kantone, die TPK und die PK sind bestrebt, die Effizienz und die Wirksamkeit der FlaM beim Vollzug durch geeignete Massnahmen zu verbessern. Am 18. Dezember 2015 hat der Bundesrat im Zusammenhang mit der Umsetzung von Artikel 121a BV zur Begrenzung der Zuwanderung zusätzliche Massnahmen zur Bekämpfung von Missbräuchen auf dem Arbeitsmarkt beschlossen. Er verabschiedete unter anderem die Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit (BGSA) und legte das Vorgehen bezüglich der künftigen Ausgestaltung der FlaM zum freien Personenverkehr Schweiz-EU fest. Zudem entschied sich der Bundesrat für eine weitere Verstärkung der Massnahmen der Fachkräfteinitiative (FKI).

Im Rahmen der FlaM hat der Bundesrat im Dezember 2015 unter der Leitung des SECO die Arbeitsgruppe zum «Verbesserungsbedarf von Vollzug und Missbrauchsbekämpfung der FlaM» bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Sozialpartner, der Kantone und der Bundesverwaltung eingesetzt mit dem Auftrag, sich auf weitere Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung zu einigen und dem Bundesrat Vorschläge zu unterbreiten.

3 Ausländische und inländische Angestellte

4 Ausländische und inländische Angestellte

5 Ausländische und inländische Angestellte 515.0/2008/00413 \ COO.2101.104.3.2146504 4/7