Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/18: Änderung der Verordnung über die in die Schweiz entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer · 7 Seiten

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Die Arbeitsgruppe erstattete dem Bundesrat im Februar 2016 Bericht über die Ergebnisse ihrer Arbeiten. Sie schlug dem Bundesrat einen Aktionsplan zur Vollzugsverbesserung der FlaM vor. Der Bundesrat verabschiedete den Aktionsplan und beauftragte das WBF und das SECO, diesen in Zusammenarbeit mit der «Arbeitsgruppe zum Verbesserungsbedarf von Vollzug und Missbrauchsbekämpfung der FlaM» zu konkretisieren und umzusetzen.

Am 23. November 2016 hat der Bundesrat vom Bericht zur Konkretisierung des Aktionsplans Kenntnis genommen und das WBF beauftragt, die vorgeschlagenen Massnahmen umzusetzen bzw. weiter voranzutreiben. Zudem wurde das WBF beauftragt, eine Änderung der EntsV zur Erhöhung der Anzahl FlaM-Kontrollen von heute 27 000 pro Jahr auf 35 000 vorzubereiten.

2 Die beantragte Neuregelung

Am 1. Januar 2010 wurde in Artikel 16e EntsV eine verbindliche Mindestanzahl von Kontrollen fixiert. Gleichzeitig wurde eine angemessene Erhöhung des gesamten Kontrollvolumens bei den Entsandten und bei den Schweizer Betrieben vorgenommen. Diese Erhöhung erfolgte im Zuge der schrittweisen Liberalisierung der Dienstleistungserbringung und der schrittweisen Öffnung des Arbeitsmarktes gegenüber den neuen EU-Staaten bis Ende April 2011. Zudem stand die Ausdehnung des Personenfreizügigkeitsabkommens (FZA) auf Rumänien und Bulgarien bevor. Um eine damit einhergehende Ausdünnung der Kontrolldichte zu vermeiden, wurden die Kontrollzahlen in den Leistungsvereinbarungen mit den Kontrollorganen um 20 Prozent erhöht. Die absolute Zahl von damals 22 500 Kontrollen stieg auf 27 000 Kontrollen pro Jahr. Mit der Erhöhung sollte den erweiterten Rekrutierungsmöglichkeiten der Unternehmungen in Ländern mit erheblich tieferen Löhnen Rechnung getragen werden.

Die Anzahl meldepflichtiger Kurzaufenthalterinnen und Kurzaufenthalter (bis 90 Tage) hat seit 2010 kontinuierlich zugenommen. Während im Jahr 2010 147 116 Meldepflichtige verzeichnet wurden, nahm die Zahl in den folgenden Jahren deutlich zu, stabilisierte sich aber ab 2013 bei rund 220 000 Meldungen. Im Jahr 2015 wurden 227 067 Meldepflichtige verzeichnet. Im selben Zeitraum hat auch die Beschäftigung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern stark zugenommen. Ende 2010 zählte die Schweiz 234 000 Grenzgängerinnen und Grenzgänger, Ende 2015 waren es 304 000.

Der Bundesrat hat dieser Entwicklung Rechnung getragen und im Frühjahr 2014 die Grundlagen geschaffen, um in begründeten Fällen die Anzahl der durch den Bund entschädigten Kontrollen zu erhöhen. Die Kantone Genf und Tessin haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Dabei hat sich gezeigt, dass insbesondere in sensiblen Branchen und in gewissen Grenzregionen weitergehende Kontrollen notwendig sind. Auch die hohe Verstossquote von Entsendebetrieben in einzelnen Branchen (beispielsweise verzeichnete das Baunebengewerbe eine Verstossquote von rund 30 Prozent für 2015) zeigen, dass die zusätzlichen Kontrollen, wie sie die Kantone bereits durchführen, sinnvoll sind.

Eine Erhöhung der Kontrollvorgaben trägt der heutigen Kontrolltätigkeit Rechnung und würde es ermöglichen, die Steuerung des Vollzugs auf eine adäquatere Basis abzustützen und der seit 2010 gestiegenen Anzahl meldepflichtiger Dienstleistungserbringer sowie Grenzgängerinnen und Grenzgänger Rechnung zu tragen.

In der Arbeitsgruppe «Verbesserungsbedarf von Vollzug und Missbrauchsbekämpfung der FlaM» konnte zu dieser Frage keine Einigung gefunden werden. Während die Arbeitnehmervertreter eine Erhöhung der Kontrollvorgaben auf 50 000 Kontrollen jährlich forderten, lehnten die Arbeitgeberverbände eine Erhöhung grundsätzlich ab. Die Vertreterinnen und Vertreter der Kantone und das SECO sprachen sich für eine Erhöhung um 30 Prozent, respektive von 27 000 auf 35 000 Kontrollen aus. Mit dieser Anpassung wird den heutigen Gegebenheiten Rechnung getragen und die erforderliche Kontrolldichte gewährleistet.

Zu berücksichtigen gilt es dabei einerseits, dass mit den bereits erfolgten und den geplanten Vollzugsverbesserungen eine Erhöhung der Qualität der Kontrollen angestrebt wird. Werden

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