Vorlage

Vernehmlassung 2017/19: Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (BewG) · 7 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 5Fedlex · Vorlage

Widerruf einer Bewilligung oder Auflage sowie die Beseitigung eines rechtswidrigen Zustandes verfügen;

b. sofern er es als notwendig erachtet, eine beschwerdeberechtigte Behörde, die auch den Widerruf einer Bewilligung und die nachträgliche Feststellung der Bewilligungspflicht verlangen kann;

c. eine einzige Beschwerdeinstanz.

Art. 17 Abs. 2

2

Die Bewilligungsbehörde eröffnet ihre Verfügung mit Begründung und Rechtsmittelbelehrung:

a. den Parteien;

b. der Gemeinde, in der das Grundstück liegt; und

c. mit den vollständigen Akten der beschwerdeberechtigten kantonalen Behörde, falls der Kanton eine solche bezeichnet hat, andernfalls mit den vollständigen Akten kostenlos dem Bundesamt für Justiz.

Art. 19a Baubewilligungsbehörde

1

Kann die Baubewilligungsbehörde nicht ohne Weiteres ausschliessen, dass die Person, die um eine Baubewilligung für eine Umnutzung auf ihrem Grundstück von betrieblichen zu Wohnzwecken ersucht, eine Person im Ausland ist, so setzt sie das Verfahren aus und räumt der Person eine Frist von 30 Tagen ein, um die Bewilligung nach diesem Gesetz oder die Feststellung einzuholen, dass sie keiner solchen Bewilligung bedarf.

2

Die Baubewilligungsbehörde verweigert die Baubewilligung für die Umnutzung, wenn die gesuchstellende Person nicht fristgerecht handelt oder die Bewilligungsbehörde nach diesem Gesetz die Bewilligungspflicht feststellt und die Bewilligung verweigert.

Art. 20 Abs. 2 Bst. b

2

Das Beschwerderecht steht zu:

b. der beschwerdeberechtigten kantonalen Behörde oder, falls der Kanton keine solche bezeichnet hat oder diese auf die Beschwerde verzichtet oder sie zurückzieht, dem Bundesamt für Justiz;

Art. 22 Abs. 2

2

Die Bewilligungsbehörde, die kantonale Beschwerdeinstanz, die eidgenössischen Gerichte und, ausserhalb eines Verfahrens dieser Behörden, die beschwerdeberechtigte kantonale Behörde, falls der Kanton eine solche bezeichnet hat, und das Bundesamt für Justiz können Auskunft über alle Tatsachen verlangen, die für die Bewilligungspflicht oder die Bewilligung von Bedeutung sind.