Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/24: Änderung der Verordnung über die Festlegung und die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung · 58 Seiten

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Eine grosse Mehrheit der Patientenorganisationen (AGILE.CH, Alzheimer Schweiz, AVAM, autismusschweiz, chronischkrank.ch, DEBRA, ELA, Fragile Suisse, IG Seltene Krankheiten, Inclusion Handicap, insieme, Kind+Spital, oncosuisse, PMS, ProRaris, SMA) weist darauf hin, dass es Widersprüche gibt zwischen Beschränkungen, die der Bundesrat in seinem Entwurf zur Revision der Tarifstruktur TARMED vorschlägt, und verschiedenen nationalen Strategien, Bundesgesetzen und internationalen Vereinbarungen. Dazu gehören beispielsweise (ohne besondere Reihenfolge): Nationales Konzept Seltene Krankheiten, Nationale Demenzstrategie, Nationale Strategie gegen Krebs, Strategie Gesundheit2020, Nationale Strategie Palliative Care, bestimmte Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften, Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung, Übereinkommen über die Rechte des Kindes, Bundesgesetz vom 8. Oktober 2004 über genetische Untersuchungen beim Menschen (SR 810.12; GUMG) oder Bundesgesetz vom 13. Dezember 2002 über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderung (SR 151.3; BehiG).

Leistungserbringer – Ärztegesellschaften (kantonal, regional oder gesamtschweizeri-

sche Ärztevereinigungen)

Die Ärztegesellschaften sprechen sich mehrheitlich gegen den Eingriff des Bundesrates aus. Für viele Ärztegesellschaften ist die Sachgerechtigkeit, Wirtschaftlichkeit und Billigkeit des Eingriffs nicht gegeben. Sie kritisieren, dass die Taxpunkte mit dem bundesrätlichen Eingriff einseitig nach unten angepasst wurden.

Viele Ärztegesellschaften befürchten eine Verlagerung von Leistungen, die ambulant nicht mehr kostendeckend erbracht werden könnten, in den stationären Bereich. Zudem befürchten sie die Gefährdung der medizinischen Versorgung von besonders betreuungsintensiven, vulnerablen Patientengruppen. Für Teile der Ärztegesellschaften sei die wirtschaftliche Praxisführung in Frage gestellt.

Im Gegensatz zu den Facharztgesellschaften wird die Vereinheitlichung der Dignität respektive die Aufwertung der intellektuellen Grundleistungen von den Haus- und Kinderärzten begrüsst (JHaS, mfe), wobei auch nach deren Meinung der Faktor auf 1 gesetzt werden müsste. Die Anwendung der Limitationen in den Grundleistungen auch für elektronisch abrechnende Ärzte sowie die angekündigte Halbierung der Leistungen in Abwesenheit des Patienten haben bei den Ärztegesellschaften grosse Widerstände ausgelöst. Grundsätzlich positiv aufgenommen wurde die angepasste Interpretation bei Punktion und Blutentnahme durch nichtärztliches Personal.

Leistungserbringer – Spitäler

Die Spitäler und Kliniken beziehen sich grundsätzlich auf die Vernehmlassungsantwort von H+.

Die Kinderspitäler beziehen sich grundsätzlich auf die Stellungnahme von AllKidS.

Die Kliniken und Spitäler, die Stellung genommen haben, lehnen die vom Bundesrat vorgeschlagene Anpassung der Tarifstruktur TARMED ab. Einige unter ihnen (z.B. IG «interdisziplinär und überparteilich für einen leistungsstarken Gesundheitsstandort», KS-GR (Onko), Klinik Züriseh AG, Pallas Kliniken AG, PKS, senesuisse/curaviva, Spital Männedorf (Onko), Spital Thurgau (Kind) und unimedsuisse) anerkennen die Notwendigkeit, diese Tarifstruktur zu revidieren.

Gemäss der Klinikdirektoren Ophthalmologie, der Pallas Kliniken AG, senesuisse/curaviva, unimedsuisse, dem VLSS oder der IG «interdisziplinär und überparteilich für einen leistungsstarken Gesundheitsstandort» darf es in der Tarifstruktur TARMED keine allgemeinen Eingriffe ohne Berücksichtigung der Besonderheiten der verschiedenen Bereiche und keine punktuellen Eingriffe geben, da die verschiedenen Leistungen des TARMED alle untereinander in Beziehung stehen. unimedsuisse weist ausserdem auf die heute unterbewerteten Leistungen hin, die der Bundesrat bei der Erarbeitung seines Anpassungsvorschlags nicht berücksichtigt habe.