Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/25: Teilrevision der Schwerverkehrsabgabeverordnung, der Nationalstrassenverordnung, der Verordnung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer im Strassenverkehr und der Durchgangsstrassenverordnung · 43 Seiten

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1. Ausgangslage

Mit Beschluss vom 22. März 2017 hat der Bundesrat Kenntnis genommen vom Vernehmlassungsentwurf zur Teilrevision der Schwerverkehrsabgabeverordnung vom 6. März 2000 (SVAV; SR 641.811), der Nationalstrassenverordnung vom 7. November 2007 (NSV; SR 725.111), der Verordnung vom 7. November 2007 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer im Strassenverkehr (MinVV; SR 725.116.21) und der Durchgangsstrassenverordnung vom 18. Dezember 1991 (SR 741.272). Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) wurde vom Bundesrat ermächtigt ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.

Die interessierten Kreise hatten Gelegenheit, sich bis zum 30. Juni 2017 zur Vernehmlassungsvorlage zu äussern. Im vorliegenden Bericht wurden sämtliche Stellungnahmen berücksichtigt, die dem Bundesamt für Strassen (ASTRA) bzw. dem Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) eingereicht wurden.

Insgesamt wurden 96 Einladungen zur Teilnahme an der Vernehmlassung verschickt. Eingegangen sind total 68 Stellungnahmen. Geäussert haben sich 26 Kantone, 2 kantonale Konferenzen, 4 politische Parteien, 3 gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 2 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft, sowie 31 weitere Organisationen.

2. Eingegangene Stellungnahmen

Teilnehmer Anzahl Anzahl Adressaten Stellungnahmen Kantone 2626

Konferenzen der Kantone 52

Politische Parteien 134

Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, 33

Städte und Berggebiete Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft 82

Weitere interessierte Stellen 4131

Total 9668

Eine detaillierte Auflistung der eingegangenen Stellungnahmen findet sich im Anhang des vorliegenden Berichts.

3. Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

3.1. Überblick

Die Stossrichtung der Vorlagen wurde von den Vernehmlassungsteilnehmenden grundsätzlich nicht bestritten. Ausdrücklich begrüsst werden die vom Bundesrat vorgeschlagenen Verordnungsanpassungen ganz oder teilweise von den folgenden Kantonen bzw. Organisationen:

Appenzell Ausserrhoden (AR), Basel-Stadt (BS), Graubünden (GR), Jura (JU), Luzern (LU), Neuenburg (NE), Nidwalden (NW), Schwyz (SZ), Zug (ZG), Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz (BPUK)1, Schweizerischer Gewerbeverband (sgv), Schweizerische Arbeitsgemein-

schaft für die Berggebiete (SAB), FDP.Die Liberalen (FDP), Schweizerische Volkspartei (SVP),

Verkehrs-Club der Schweiz (VCS), Schweizerischer Nutzfahrzeugverband (ASTAG), Auto Ge-

werbe Verband Schweiz (AGVS), Vereinigung Schweizer Automobil-Importeure (auto-schweiz), Centre Patronal (CP), Interessengemeinschaft Detailhandel Schweiz (IG DHS), Touring-Club der Schweiz (TCS), Verband freier Autohandel Schweiz (VFAS), Föderation der Motorradfahrer der

1Die Stellungnahme der BPUK wird ausdrücklich ganz oder teilweise unterstützt von den Kantonen AG, AR, BS, GR, LU, OW

und SH.