Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/25: Teilrevision der Schwerverkehrsabgabeverordnung, der Nationalstrassenverordnung, der Verordnung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer im Strassenverkehr und der Durchgangsstrassenverordnung · 43 Seiten

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Schweiz (FMS), Agglo St. Gallen – Bodensee, Regio Wil, Réseau Urbain Neuchâtelois (RUN) und Verein Agglomeration Rheintal.

Die Beratungsstelle für Unfallverhütung verzichtet auf eine Stellungnahme und begrüsst ganz allgemein jene Aspekte der Vorlage, welche zu mehr Sicherheit auf der Strasse führen können.

Der Kanton Glarus verweist ohne weitere Bemerkungen integral auf die Stellungnahme der Regierungskonferenz der Gebirgskantone.

Der Kanton Obwalden verzichtet auf eine eigene Stellungnahme und verweist vollumfänglich auf die Stellungnahme der BPUK, welche er in allen Punkten unterstützt.

RUN nimmt ausdrücklich nur zu den Anpassungen der MinVV Stellung; ansonsten werde auf die Stellungnahme des Kantons NE verwiesen, welche ohne Vorbehalte unterstützt werde.

Der Kanton Appenzell-Innerrhoden (AI) nimmt lediglich zur Revision der MinVV Stellung.

Bemerkungen und Änderungsanträge gab es insbesondere zu den Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Agglomerationsverkehr (Art. 19 bis 24a MinVV) sowie zum überarbeiteten Artikel 7 NSV in Bezug auf die Anlagen zur Abgabe von alternativen Antriebsmitteln und zu den diversen Anhängen der NSV, der MinVV sowie der Durchgangsstrassenverordnung.

3.2. Allgemeine Bemerkungen

Die klare Annahme der NAF-Vorlage durch Volk und Stände und die damit einhergehende Sicherung der Finanzierung der Nationalstrassen und der Agglomerationsprogramme wird allgemein begrüsst.

Der Kanton Basel Landschaft (BL) bemängelt, dass die zeitliche Abfolge der unterschiedlichen Inkraftsetzungszeitpunkte in der Vorlage (insbesondere betreffe dies die MinVV) kaum zu erkennen sei. Er beantragt, dass, wenn sich in den Stellungnahmen der Kantone entsprechende Divergenzen ergeben sollten, der Bund deren Bereinigung sicherstellen solle.

Der Kanton LU merkt an, dass die Verordnungsänderungen keine finanzielle Verschlechterung für den Kanton bringen dürfen.

Der Kanton Sankt Gallen (SG) fordert, dass die an den Bund übergegangenen Strecken der Kantone, der Umgang mit den Ausbauvorhaben sowie die Grundsätze für die Planung der neuen zusätzlichen Nationalstrasseninfrastruktur bis spätestens am 1. Januar 2020 geklärt werden müsse.

Der AGVS, auto-schweiz und der FMS, begrüssen die zügige Umsetzung des NAF-Beschlusses auf Verordnungsebene per 1. Januar 2018.

Die SVP, der FMS sowie die ASTAG erwarten, dass dringend benötigte Kapazitätserweiterungen und Engpassbeseitigungen im Zentrum des Handelns stehen (Bekämpfung der Stauproblematik) und nicht Lärmschutzmassnahmen, Überdeckungen, Schikanen oder der Langsamverkehr. Wichtig ist der FMS auch, dass die Strasseninfrastruktur Motorradfahrergerecht gestaltet werde. An der Sicherheit könne noch viel gemacht werden (z.B. Unterfahrschutz bei Kurven-Leitplanken). Die ASTAG fordert zudem eine unverzügliche Umsetzung der NAF-Vorlage, sowie zusammen mit der SVP eine Anpassung der NSV, welche aus ihrer Sicht längst nötige Anlagen zur Befreiung von Nutzfahrzeugen von Schnee und Eis verankert.

Die Sozialdemokratische Partei der Schweiz (SP) hält mit Nachdruck fest, dass die gemäss Gesetz vorgesehenen Beiträge für die Agglomerationsprogramme gemäss Artikel 17f MinVG vollumfänglich und bedarfsgerecht gesprochen werden müssen. Diese Programme hätten für die SP in der künftigen Verkehrspolitik höchste Priorität. Bei den Strassen sei zwingend der Unterhalt vor dem Ausbau zu priorisieren. Es brauche aber vor allem auch Investitionen in neue Technologien, die der Verkehrssteuerung und -lenkung dienen. Die Chancen der Digitalisierung seien konsequent zu nutzen und dem Ausbau voranzustellen. Sie sollen dazu beitragen, dass der Verkehr bzw. seine Belastungen insgesamt sinken.

Der Schweizer Städteverband (SSV) versteht das deutliche JA zum NAF als Auftrag an die Verantwortlichen aller Ebenen. Der Bund sei in der Pflicht, die Nationalstrassen in und um Städte und Agglomerationen so um- und auszubauen, dass Standortattraktivität und Lebensqualität gestärkt würden. Die intensive Zusammenarbeit mit Standort-Gemeinden und -Kantonen sei dabei zwingend. Kantone,