Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/25: Teilrevision der Schwerverkehrsabgabeverordnung, der Nationalstrassenverordnung, der Verordnung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer im Strassenverkehr und der Durchgangsstrassenverordnung · 43 Seiten

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daran, dass die Engpassbeseitigung auf der Nationalstrasse auch unter deren volkswirtschaftlichen Bedeutung priorisiert werde (z.B. mit der Anzahl Staustunden als Indikator).

Ausdrücklich keine Einwendungen zu dieser Bestimmung haben die Kantone Kanton NW und VS.

Für den VCS ist die vom Bundesrat vorgeschlagene Liste nicht komplett. Insbesondere wird bedauert, dass in dieser Planung das Potenzial und die Chancen der Digitalisierung nicht ausreichend berücksichtigt werden. Beispielhaft führt der VCS die Entwicklung des autonomen Fahrens sowie Mobility Pricing und die Verbesserung der Verkehrssicherheit auf. Er fordert daher die Ergänzung der Aufzählung mit einer Studie über die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Mobilität und die Bedürfnisse des motorisierten Individualverkehrs, insbesondere im Zusammenhang mit der Dimensionierung von Engpassbeseitigungs-Projekten.

Artikel 7

Die Möglichkeit zur Bewilligung von Schnellladestationen auf Rastplätzen durch das ASTRA wird ausdrücklich begrüsst von den Kantonen TG, Freiburg (FR), SO, TI, und VS, sowie der BPUK, dem CP,

der GLP, dem SSV, der SVP, dem Schweizerischen Gemeindeverband (SGV), der SP, dem TCS, dem VCS und von Swiss eMobility.

Explizit keine Einwendungen zu den Anpassungen hat der Kanton NW.

Damit die privaten Betreiber ihre Anlagen zur Abgabe von alternativen Antriebsmitteln (insbesondere Gas und Strom) wirtschaftlich betreiben können, fordern der AGVS, auto-schweiz, der sgv und der VFAS im Rahmen der Förderung der Ladeinfrastrukturen seitens des Bundesrates den Bau entsprechender Zuleitungen. Die Bereitstellung der notwendigen Anschlüsse an das elektrische Grundversorgungsnetz für Schnellladeinfrastrukturen durch den Bund fordern ebenfalls die Kantone BS, BL, sowie

Swiss eMobility, die GLP, der TCS und die Gotthard Fast Charge AG (GoFastCharge).

Die FDP sowie der TCS fordern überdies eine rasche Klärung insbesondere auch in Bezug auf die Zuständigkeit für die Finanzierung für den Aufbau der Basisinfrastruktur (z.B. Stromzufuhr). Hohe Anfangsinvestitionen würden einer raschen Verbreitung von alternativen Antriebstechnologien im Wege stehen.

Absatz 1

Da die Elektromobilität aller Voraussicht nach ein immenses Nachfragewachstum erleben wird, fordert die BPUK vom Bund auf eine „Kann-Formulierung“ zu verzichten und Rastplätze innerhalb einer sinnvollen, noch festzulegenden Frist mit Schnellladestationen auszustatten, sofern die entsprechenden Anschlüsse vorhanden sind.

Swiss eMobility, die GLP und GoFastCharge beantragen wegen der relativ hohen Investitionskosten eine Obergrenze der Bewilligungsdauer von 30 anstelle der vom Bundesrat vorgeschlagenen 20 Jahre.

Der VCS bemerkt, dass im Rahmen der Bewilligungserteilung Dispositionen für den Betrieb von Schnellladestationen für elektrisch betriebene LKW vorgesehen werden sollten, da deren Markteinführung nur noch eine Frage der Zeit sei.

Absatz 2

Für die FDP ist mangels Erfahrungswerten betreffend den Marktpreis unklar, wie die Entgelte für die Betreiber von Ladestationen ausgestaltet werden. Der VCS verlangt ebenfalls eine Klärung über die Festlegung des Nutzungsentgelts.

Absatz 3

Der Kanton BE findet es grundsätzlich problematisch, dass mit der Bewilligung von Versorgungs- und Verpflegungseinrichtungen die funktionale Grenze zwischen Rastplätzen und Raststätten verwischt und dadurch die Raststätten-Betreiber konkurrenziert würden. Er fordert daher mit Nachdruck ein Mitspracherecht für die Standortkantone benachbarter Raststätten. Eine Anhörung alleine sei nicht ausreichend. Ähnlich sehen dies die BPUK sowie die Kantone BS und BL, welche nicht-mobile Verpflegungs-