Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/29: Änderung des AHVG (Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) · 51 Seiten

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AHV-Ausgleichskassen vorgenommen. Mit der neuen Bestimmung würde die Situation geklärt. Es sei ausreichend, wenn die Fusion von Verbandskassen auf Stufe Kassenvorstand beschlossen wird.

5.3 Weitere

Vorsorge- und Versicherungseinrichtungen, Fachverbände und Durchführungsstellen

Der erläuternde Bericht enthält Anpassungen auf Verordnungsebene in Bezug auf Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten hinsichtlich IVST 27, welche die Mitwirkung der kantonalen IV-Stellen bei zwischenstaatlichen Verfahren betreffen. Die VVAK, die KKAK und die IVSK sind der Meinung, die IVSK solle so früh wie möglich in die Überlegungen des Bundesamtes eingebunden werden, damit das bei den IV-Stellen vorhandene «Knowhow» bestmöglich genutzt werden könne.

6. Gewährung der Einsichtnahme

Gemäss Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 18. März 2005 über das Vernehmlassungsverfahren (SR 172.061) sind die Vernehmlassungsunterlagen sowie nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist die Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmenden und nach Kenntnisnahme durch den Bundesrat der Ergebnisbericht öffentlich zugänglich. Die Dokumente werden in elektronischer Form veröffentlicht. Ausserdem können die Stellungnahmen beim Bundesamt für Justiz eingesehen werden.