Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/29: Änderung des AHVG (Modernisierung der Aufsicht in der 1. Säule und Optimierung in der 2. Säule der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) · 51 Seiten

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die Verfügung zur Wehr zu setzen. Die Westschweizer BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörde lehnt die Regelung ohne Angabe von Gründen ab.

Stellungnahmen zu Absatz 3 (Kontrolle nach der Übernahme von Rentnerbeständen)

Die Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden ist mit dieser Regelung einverstanden. Sie erachtet es jedoch als geboten, dass die Einholung des jährlichen Berichts des Experten im Gesetz oder in den Ausführungsbestimmungen ausdrücklich Eingang findet. Die Westschweizer BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörde lehnt die Regelung ohne Angabe von Gründen ab.

Stellungnahme zu Absatz 4 (Verordnungskompetenz des Bundesrates)

Die Konferenz der kantonalen BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörden ist mit der Verordnungskompetenz des Bundesrates einverstanden und schlägt wie die Kantone vor, den Absatz zu ergänzen, insbesondere sollte ein Vorbehalt der Rechtskraft der Genehmigungsverfügung aufgenommen werden. Die Westschweizer BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörde lehnt die Regelung ohne Angabe von Gründen ab.

Stellungnahme zu Absatz 5 (Verordnungskompetenz der OAK BV)

Die Westschweizer BVG- und Stiftungsaufsichtsbehörde lehnt die Regelung ohne Angabe von Gründen ab.

Dachverbände der Städte, Gemeinden und Berggebiete

Der Städteverband hat sich nicht zu diesem Thema geäussert.

Dachverbände der Wirtschaft

Stellungnahmen zur Zielrichtung und Absatz 1

Die fünf Vernehmlassungsteilnehmenden, die sich äussern, unterstützen die Regelung der Übernahme von Rentnerbeständen. Arbeitgeberverband begrüsst die Verschärfung der Bedingungen für die Übernahme ausdrücklich und verweist für die Anpassungsvorschläge auf die Stellungnahme des Sicherheitsfonds. Travail.Suisse unterstützt mit Nachdruck, dass nur noch genügend ausfinanzierte Rentnerbestände übertragen werden dürfen. Sowohl SGB und Travail.Suisse erachten es als notwendig, auch die Bildung von Rentnerbeständen zu regulieren. Die FER und das cp sprechen sich für die neue Regelung aus: Die Ideallösung sei ein Verbot von Einzel- oder Kollektivübertragungen von Pensionierten, um das Risiko der Kostenverlagerung auf den Sicherheitsfonds zu vermeiden. Solche Übertragungen seien ausserdem ein finanzielles Risiko für den Arbeitgeber.

Stellungnahmen zu Absatz 2 (Genehmigung der Aufsichtsbehörde)

FER und Travail.Suisse unterstützen die Regelung. FER ist auch mit Absatz 3 einverstanden.

Organisationen für Versicherte, Leistungsbeziehende und Selbstständigerwerbende

Stellungnahmen zur Zielrichtung und Absatz 1

SSR, SVS und SRS stimmen der Vorlage zu. SSR erachtet die Vorsichtsmassnahmen als gerechtfertigt und begrüsst die Änderungen. Er kritisiert jedoch, dass die Rentenziehenden nicht im obersten Organ einer Vorsorgeeinrichtung vertreten sind und beantragt, dass eine zu grosse Bürokratie vermieden werden sollte. SRS schlägt vor, die Bestimmung zu kürzen und einzig den Missbrauch zu verhindern. Sie warnt zudem von einer Verschiebung der Verantwortung von den Vorsorgeeinrichtungen zu den Aufsichtsbehörden und macht auf die erheblichen Mehrkosten aufmerksam. Sie befürchtet überdies, dass die neue Regelung faktisch einen Anschlusswechsel von einer Vorsorgeeinrichtung zur andern verhindert könnte.