Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/3: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG) · 12 Seiten
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Mit einem neuen Verjährungsrecht soll sichergestellt werden, dass möglichst alle Er-
satzabgabepflichtigen – auch solche mit langwierigen Rechtsverfahren – nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit veranlagt werden. Die Aufsicht soll verstärkt werden durch die periodische Kontrolle der Finanzflüsse zwischen den kantonalen Wehr-
pflichtersatzbehörden und der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV). Die Verbesserung der Amtshilfe beinhaltet eine Ausdehnung der Auskunftspflicht auf die Einwohnerkontrollen der Gemeinden und soll den Erhebungsaufwand für die Ersatzabgaben reduzieren. Mit der Präzisierung zur Schriftensperre soll die Sicherung der Ersatzabgabe verbessert werden.
Die finanziellen Auswirkungen durch die Einführung der Abschluss-Ersatzabgabe werden auf jährliche Mehreinnahmen von ca. 6 Mio. Franken geschätzt. Diese Schätzung beruht auf der Annahme von ca. 3000 neuen Ersatzpflichtigen, die eine Abschluss-Ersatzabgabe in der Höhe von ca. 2‘000 Franken leisten.
Der Grund für diesen im Verhältnis zu einer durchschnittlichen Ersatzabgabe von heute 675 Franken relativ hohen Betrag ist das Alter dieser Ersatzpflichtigen. Im Entlassungsjahr werden alle zwischen 30 und 37 Jahre alt sein. In diesem Alter sind die Einkommen entsprechend höher. Wie hoch die Mehreinnahmen ab dem Jahr 2020 durch die erwartete Zunahme von Nichtdienstleistenden ausfallen werden, kann nicht abgeschätzt werden. Von den Gesamteinnahmen gehen 80 Prozent an den Bund und 20 Prozent als Bezugsprovision an die Kantone.
3. Ergebnisse der Vernehmlassung
3.1 Allgemeine Bemerkungen
3.1.1 Wegfall der Ersatzabgabe bei Verschiebung der RS und Anpassungen der Er-
satzpflichtdauer
Zustimmung
Die grosse Mehrheit der Kantone (AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, VD, VS und ZH), die RKMZF und sämtliche Parteien sowie fünf Verbände/Organisationen/Einzelpersonen (SSV, CIVIVA, VkWPEV, CP und JCVP) begrüssen die Anpassungen im E-WPEG oder sind mit der Stossrichtung der Vorlage grundsätzlich einverstanden.
Keine explizite Äusserung
Drei Kantone (OW, TI und ZG) und sechs Verbände/Organisationen/Einzelpersonen (BGer, SZSV, GSoA, SFR, ZSO Emme und Christoph Müller) äussern sich nicht explizit zu diesem Punkt.
Zustimmung mit Vorbehalt
Der SGB verlangt die Senkung der Anzahl der erhobenen jährlichen Ersatzabgaben von 11 auf 10, da dies der im Zuge der WEA gesunkenen Gesamtdienstleistungspflicht entspräche.
3.1.2 Periodische Kontrolle von Ordnungs- und Rechtmässigkeit der Ablieferung des Bundesanteils durch ein unabhängiges kantonales Finanzaufsichtsorgan
Zustimmung
Der Kanton SH, die glp und die SPS erachten die vorgeschlagene regelmässige Kontrolle der Ordnungs- und Rechtmässigkeit der Ablieferung des Bundesanteils durch ein unabhängiges kantonales Finanzaufsichtsorgan als sinnvoll.