Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/3: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG) · 12 Seiten
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Der Kanton AG verlangt im Zusammenhang mit dem neuen Verjährungsrecht eine Ergänzung in Artikel 22 Absatz 7 WPEG. Diese soll sicherstellen, dass die Pflicht zur materiellen Prüfung der Veranlagungen ausgenommen ist.
Ablehnung
Die grosse Mehrheit der Kantone (AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, JU, LU, NW, OW, SO, SZ, UR, VD, VS, ZG und ZH) und die RKMZF lehnen eine regelmässige Kontrolle der Ordnungs- und Rechtmässigkeit der Ablieferung des Bundesanteils durch ein unabhängiges kantonales Finanzaufsichtsorgan ab.
14 der ablehnenden Kantone (AR, BE, BL, BS, FR, JU, LU, NW, SO, SZ, UR, VD, VS und ZG) und die RKMZF wären hingegen damit einverstanden, dass Berichte der kantonalen Finanzaufsichtsorgane - soweit sie den Bereich des Wehrpflichtersatzes betreffen - an die ESTV oder an die EFK weitergeleitet werden könnten.
Der Kanton BE kritisiert beim Artikel 22 Absatz 7 E-WPEG, dass dieser keine Angaben zur Prüfungsmethodik, zum Prüfungsumfang und zum Ablauf der Berichterstattung macht und mit dem vorgeschlagenen dreijährigen Prüfungsrhythmus die geforderte lückenlose Erhebung nicht garantiert werden könne.
3.1.3 Umsetzung der Motion Müller
12 Kantone (AG, BE, JU, LU, NW, SG, SH, SO, SZ, UR, VS und ZG), die RKMZF sowie der SZSV und die ZSO Emme möchten eine Umsetzung, mit welcher der Anspruch auf Reduktion der WPE für Angehörige des Zivilschutzes während der ganzen aktiven Zeit bestehen bleibt. Sie verlangen deshalb eine Nachbesserung der Vorlage oder die dazu notwendigen Anpassungen im BZG bzw. in der Verordnung über die Wehrpflichtersatzabgabe vom 30. August 19954 (WPEV).
3.2 Antworten zu den gestellten Fragen
3.2.1 Einführung Abschluss-Ersatzabgabe
Die Frage lautete: Befürworten Sie die vorgeschlagene Einführung einer einmaligen Abschluss-Ersatzabgabe für Militär- und Zivildienstleistende, welche die Gesamtdienstleistungspflicht um mehr als 15 Militär- und 25 Zivildiensttage nicht erfüllt haben?
Zustimmung
Die vorgeschlagene Einführung einer Abschluss-Ersatzabgabe wird von der grossen Mehrheit der Kantone (AI, AR, BL, BS, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, TG, UR, VD, VS, ZG und ZH), der RKMZF und von fünf Parteien (BDP, CVP, FDP, glp und SVP) sowie der überwiegenden Mehrheit der Verbände/Organisationen/Einzelpersonen (SSV, SGB,
VkWPEV, CP, JCVP, ZSO Emme und Christoph Müller) begrüsst.
Ablehnung
Gegen die Einführung einer Abschluss-Ersatzabgabe sprechen sich die Kantone FR und GE, die SPS, die GSoA und CIVIVA aus.
Die Kantone FR und GE sowie die SPS und CIVIVA stören sich daran, dass Dienstpflichtige bei der vorgeschlagenen Abschluss-Ersatzabgabe zahlen müssen, wenn die fehlenden