Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/3: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG) · 12 Seiten

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Zehn Kantone (AG, BE, FR, GE, GR, JU, NW, TI, VD und ZH), fünf Parteien (BDP, CVP,

FDP, glp und SPS) sowie sechs Verbände/Organisationen/Einzelpersonen (SSV, SGB,

GSoA, CIVIVA, SFR und Christoph Müller) sind gegen eine Verschärfung und begründen dies vor allem mit den ausreichenden Möglichkeiten gemäss dem Bundesgesetz über

Schuldbetreibung und Konkurs vom 11. April 18895 (SchKG) oder mit der nicht vorhandenen Verhältnismässigkeit der Massnahmen.

Die SPS schlägt vor, sich an den Sicherungsmassnahmen der Direkten Bundessteuer zu orientieren und fordert zudem den Vorbezug der Ersatzabgaben bei geplanten Auslandaufenthalten (Art. 25 Abs. 3 E-WPEG) zu streichen. Ähnlich der SFR, der die Streichung von Artikel 35 und 36 WPEG verlangt.

3.2.5 Umsetzung in den Kantonen

Die Frage lautete: Stellen sich bei der Umsetzung der vorliegenden Revision in Ihrem Kanton besondere Probleme, sofern diese bereits heute absehbar sind?

Keine bereits heute absehbaren Probleme

11 Kantone (AG, AI, AR, BE, BS, FR, GL, NE, OW, SG und ZH) erwarten keine Probleme bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Teilrevision.

Für die grosse Mehrheit der Kantone (AI, AR, BE, BL, BS, GE, GR, JU, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS und ZG) und die RKMZF ist der Anpassungsbedarf an den kantonseigenen Informatiksystemen und der damit verbundene Mehraufwand derzeit allerdings noch nicht genau abschätzbar.

Absehbare Probleme

Zwei Kantone (GE und VD) sehen Probleme bei der Umsetzung (insbesondere in Bezug auf den angepassten Art. 22 Abs. 7 WPEG).

Erwartungen zur Übernahme von Mehrkosten und Schulungen

Die Mehrheit der Kantone (AR, BE, BL, BS, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, VS und ZG) und die RKMZF erwarten die Übernahme der durch die Revision des WPEG anfallenden Mehrkosten durch den Bund (z.B. durch die Erhöhung des Kantonsanteils bei den Einnahmen).

Der Kanton JU erwartet von der ESTV eine Einführung zur neuen Verjährung und Praxis.

3.3 Weitere Anmerkungen und Anregungen

12 Kantone (AR, BE, BS, GR, JU, LU, NW, SO, SZ, UR, VS und ZG) und die RKMZF wünschen eine Anpassung der Terminologie. Wehrpflicht sei durch Militärdienstpflicht und Zivilschutzpflicht durch Schutzdienstpflicht zu ersetzen. Der Kanton BE fordert des Weiteren den Begriff Zivildienstpflicht nicht zu verwenden, da durch das Leisten von Zivildienst lediglich die Militärdienstpflicht erfüllt würde und es daher keine Zivildienstpflicht gäbe. Zusätzlich stellt der Kanton BE eine Reihe von unklaren und widersprüchlichen Aussagen im erläuternden Bericht fest, die es zu bereinigen gälte.

Die glp und die SPS sowie das BGer begrüssen die neuen Verjährungsfristen.

5 SR 281.1