Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/3: Teilrevision des Bundesgesetzes über die Wehrpflichtersatzabgabe (WPEG) · 12 Seiten
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Der Kanton BE verlangt, dass die Ermässigung der Ersatzabgabe durch das Leisten von Schutzdienst im WPEG verankert wird. Im geltenden Recht ist einzig auf Verordnungsstufe geregelt, dass pro geleisteter Tag Schutzdienst die geschuldete Ersatzabgabe um 4 Prozent ermässigt wird.
Das BGer macht verschiedene Formulierungsvorschläge im Zusammenhang mit der vorgesehenen Revision von Artikel 86 des Bundesgesetzes über das Bundesgericht vom 17. Juni 2005 (BGG)6 und den im E-WPEG angepassten Formulierungen zum Rechtsmittelweg ans Bundesgerichts (Art. 22 Abs. 3 und Art. 31 Abs. 4 E-WPEG).
Die ZSO Emme fordert eine Verbesserung der Übergangsbestimmungen, da die Revision des BZG erst zwei Jahre nach der Teilrevision des WPEG in Kraft treten soll. Sie begründet diese Forderung damit, dass ansonsten die im Zivilschutz Eingeteilten benachteiligt würden.
Christoph Müller fordert, dass Militärdienstverweigerer, die ihre Strafe im Gefängnis abgesessen haben, rückwirkend von der Ersatzabgabe befreit werden.
Anhang
- Verzeichnis der Vernehmlassungsadressaten und -teilnehmenden