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Vernehmlassung 2017/37: Revision der Führerausweisvorschriften · 187 Seiten

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2.5 die Gesetze und Sanktionen im Zusammenhang mit Fahren unter dem

Einfluss von psychoaktiven Substanzen;

2.6 die Faktoren, welche die Aufmerksamkeit beeinträchtigen und deren

Auswirkungen auf die Reaktionszeit und das Verhalten der Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer.

3. Strasse / Verkehrsumwelt

Die Kandidaten und Kandidatinnen passen ihre Fahrweise den jeweiligen Witterungs- und Strassenverhältnissen an und verhalten sich auf den verschiedenen Strassenarten entsprechend den jeweiligen Rechtsvorschriften. Sie kennen:

3.1 die verschiedenen Strassenarten und deren besondere Eigenschaften und

mögliche Gefahren;

3.2 die Vorschriften über das Befahren der verschiedenen Strassenarten der

damit verbundenen Verhaltens- und Vorsichtsmassnahmen;

3.3 die Einflüsse der Witterung, der Jahreszeiten sowie der Tages- und Nachtzeit

auf den Strassenzustand, aber auch auf das Verhalten der Verkehrsteilnehmenden, und wie diese zu bewältigen sind;

3.4 die Faktoren, die für die Wahl der Geschwindigkeit von grosser Bedeutung

sind und die Folgen nicht angepasster Geschwindigkeit;

3.5 die Verhaltensregeln für das Befahren von Tunnels (inkl. Stau und

Tunnelbrand).

4. Verkehrspartner

Die Kandidaten und Kandidatinnen nehmen Rücksicht auf die anderen Verkehrsteilnehmenden. Sie achten auf das Verhalten der anderen (insbesondere der schwächeren) Verkehrsteilnehmenden und gestalten ihre Fahrweise entsprechend den Gefahren, die sich aufgrund der Eigenheiten der verschiedenen Verkehrspartner im Strassenverkehr ergeben können. Sie:

4.1 wissen, worauf bei der Beobachtung und Beurteilung anderer

Verkehrsteilnehmender besonders zu achten ist;

4.2 kennen die Gefahren, die sich ergeben, weil verschiedene Fahrzeugarten am

Strassenverkehr teilnehmen, die sich in Bezug auf die Fahreigenschaften und die Sicht der Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer unterscheiden;

4.3 kennen die Gefahren im Zusammenhang mit besonders unfallgefährdeten

Personengruppen wie Kindern, Fussgängerinnen und Fussgängern, Fahrradfahrenden und Personen mit eingeschränkter Wahrnehmungs- und Bewegungsfähigkeit;

4.4 kennen die besonderen Eigenschaften von Motorradfahrerinnen und

Motorradfahrern, und leiten die Gefahren ab, die aus einem fehlenden Bewusstsein für diese Eigenschaften resultieren können;