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Vernehmlassung 2017/37: Revision der Führerausweisvorschriften · 187 Seiten

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5. Allgemeine Vorschriften

Die Kandidaten und Kandidatinnen halten sich an die Vorschriften über amtliche Papiere für die Benützung des Fahrzeugs sowie an allgemeine Verhaltensregeln bei Unfällen und Pannen. Sie kennen:

5.1 die Vorschriften über amtlichen Papiere für die Benützung des Fahrzeugs; 5.2 das Vorgehen nach einem Unfall;

5.3 die Verhaltensmassnahmen bei Pannen;

5.4 das korrekte Verhalten beim Abschleppen.

II Prüfung der Basistheorie für den Erwerb eines Führerausweises der Kategorie M, AM, F oder G

Handlungskompetenzen

Für die Definition der in jedem Lernziel zu erreichenden Taxonomiestufe und der konkreten Lerninhalte ist der Katalog der Handlungskompetenzen für Fahrzeugführer/innen (Kat. M/AM/F und G) massgeblich, der von den kantonalen Behörden herausgegeben wird.

Es werden die folgenden Handlungskompetenzen und Lernziele geprüft:

1. Verkehrsvorschriften

Die Kandidaten und Kandidatinnen ordnen verschiedenen Fahrmanövern und Verkehrssituationen die entsprechenden Verkehrsvorschriften zu. Sie beschreiben ihr Verhalten aufgrund der Signale, Markierungen, Lichtsignale, Vortrittsregeln und Geschwindigkeitsvorschriften.

2. Fahrzeug

Die Kandidaten und Kandidatinnen kennen die Vorkehrungen, die notwendig sind, um das Fahrzeug in betriebssicherem Zustand und mit der erforderlichen Sicherheitsausrüstung zu führen.

3. Verantwortung

Die Kandidaten und Kandidatinnen beschreiben, wie sie sich im Strassenverkehr verhalten, damit sie weder sich noch andere gefährden.

4. Fahrtechnik

Die Kandidaten und Kandidatinnen kennen die elementaren Grundlagen der Fahrzeugbedienung, den Zusammenhang von Geschwindigkeit, Brems- und Anhalteweg, und sie leiten aus den verschiedenen Gegebenheiten im Strassenverkehr (z.B. Fussgängerstreifen, Tram- und Bushaltestellen, Kreisverkehr, Richtungswechsel, Kurven fahren, Parkieren) das korrekte Fahrverhalten ab.