Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/37: Revision der Führerausweisvorschriften · 168 Seiten

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R484-1088

2. Ausgangslage

Mit Beschluss vom 26. April 2017 hat der Bundesrat vom Vernehmlassungsentwurf betreffend Revision der Führerausweisvorschriften Kenntnis genommen und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) ermächtigt, ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Die Frist zur Einreichung von Stellungnahmen dauerte bis am 26. Oktober 2017.

In der Hauptsache werden die folgenden Änderungen vorgeschlagen:

- Die Fahrausbildungen und Führerprüfungen sollen so optimiert werden, dass die angehenden Fahrzeugführer und Fahrzeugführerinnen ganzheitlicher als bisher befähigt werden, sicher am motorisierten Strassenverkehr teilzunehmen.

- Das Verfahren der Zulassung von Personen zum Strassenverkehr soll so weit möglich elektronisch abgewickelt werden.

- Alle Papierführerausweise sollen durch die heute gängigen Ausweisdokumente (Plastikkarten im Kreditkartenformat) ersetzt werden.

- Wo nötig und sinnvoll, sollen die Inhalte der Führerausweiskategorien mit jenen, die seit dem 19. Januar 2013 in den EU-Mitgliedstaaten gelten, harmonisiert werden.

3. Teilnehmende und Statistik der eingereichten Stellungnahmen

Neben den ständigen Adressaten gemäss Artikel 4 Absatz 2 Buchstaben a ‒ d des Vernehmlassungsgesetzes1 wurden 52 weitere Organisationen eingeladen. Das UVEK hat insgesamt 165 Stellungnahmen erhalten. Alle Kantone, acht in der Bundesversammlung vertretene politische Parteien, zwei gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, zwei Dachverbände der Wirtschaft, 28 übrige (angeschriebene) Organisationen und 99 Übrige (nicht direkt angeschriebene) haben geantwortet. Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet

Die Stellungnahmen von 28 Vernehmlassungsteilnehmenden2 aus dem Kanton Graubünden (25 Fahrschulen, Autofahrlehrerverband Sektion GR und FL, eine Werbeagentur) und dem Fürstentum Liechtenstein (zwei Fahrschulen) werden in diesem Bericht nicht separat erfasst. Sie haben keine eigene Stellungnahme, sondern diejenige des Schweizerischen Fahrlehrerverbandes eingereicht und sind deshalb in der Abkürzung «SVF» mitgemeint.

4. Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens

4.1 Überblick über die Eckpunkte der vorgeschlagenen Neuregelung

Die Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden befürwortet das Bestreben, die Ausbildung und die Prüfung der angehenden Fahrzeuglenkenden sowie die Weiterausbildung der Inhaber und Inhaberinnen eines Führerausweises auf Probe zu optimieren. In Bezug auf die hauptsächlich vorgeschlagenen Neuregelungen lässt sich Folgendes vermerken:

- Im Grundsatz unbestritten ist, dass künftig verstärkt auf den Erwerb von Handlungskompetenzen abgestellt werden soll. Die Massnahme soll aber mit Augenmass umgesetzt werden.

- Der neu vorgeschlagene Zeitpunkt für den Besuch des Kurses Verkehrskunde (vor der Prüfung der Basistheorie) wird mehrheitlich abgelehnt. Der Widerstand kommt insbesondere aus jenen Kreisen, die den Kurs durchführen müssten (Fahrlehrerverbände) und von den für den Vollzug zuständigen kantonalen Behörden (Strassenverkehrsämter).

- Die Erteilung des Lernfahrausweises an 17-Jährige wird von einer grossen Mehrheit der Kantone unterstützt, während die politischen Parteien in dieser Frage gespalten sind. Die Fahrlehrerschaft lehnt den Vorschlag einhellig ab. ACS und TCS unterstützen den Vorschlag.

1 SR 172.061

2 Siehe Ziffer 1.7 im Abkürzungsverzeichnis der Vernehmlassungsteilnehmenden Seite 27 von 168