Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/37: Revision der Führerausweisvorschriften · 168 Seiten

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R484-1088

- Der Vorschlag, dass unter 25-Jährige die praktische Führerprüfung für den Erwerb des Führerausweises für Personenwagen erst ablegen dürfen, wenn sie den Lernfahrausweis seit mindestens einem Jahr besitzen, wird praktisch einhellig abgelehnt.

- Die Einführung einer fahrtechnischen Grundschulung für den Erwerb des Führerausweises für Personenwagen wird von einer klar überwiegenden Mehrheit abgelehnt.

- Die Reduktion der zweiten Ausbildungsphase (Weiterausbildung für Inhaber und Inhaberinnen eines Führerausweises auf Probe) auf einen Tag wird von einer klar überwiegenden Mehrheit befürwortet. Abgelehnt wird sie von der Fahrlehrerschaft, den Anbietern der Weiterausbildung, einiger Kantone und weiterer Teilnehmenden. Alle befürworten aber eine Verschlankung der zweiten Ausbildungsphase.

- Beim Erwerb des Führerausweises für Motorräder zieht eine Mehrheit die «gewerbefreundliche» Variante (Motorfahrräder ab 14 Jahren, Kleinmotorräder ab 15 Jahren, Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW ab 16 Jahren, Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW ab 18 Jahren) der «sicherheitsorientierten» Variante (Motorfahrräder ab 14 Jahren, Kleinmotorräder ab 16 Jahren, Motorräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm3 und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW ab 18 Jahren, Motorräder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW ab 20 Jahren) vor. Der Verzicht auf den «Direkteinstieg» in die Kategorie A (Motorräder ohne Leistungsbeschränkung) wird zwar grundsätzlich befürwortet (insb. von 18 Kantonen), es gibt aber auch gewichtige Stimmen, die sich für dessen grundsätzliche Beibehaltung aussprechen (insb. drei politische Parteien und zwei Dachverbände). Einigkeit besteht darin, dass bei einem generellen Verzicht auf den «Direkteinstieg» bestimmte Personenkreise trotzdem davon sollen profitieren können (Polizei, Verkehrsexperten).

- Der Vorschlag, dass Papierführerausweise in Plastikkarten im Kreditkartenformat umgetauscht werden müssen, wird von einer grossen Mehrheit befürwortet. Einverstanden sind insbesondere beinahe alle Kantone (23). Sie sind in der Praxis für den Umtausch zuständig.

4.2 Auswertungsverfahren

Aufgrund der Vielzahl und Mannigfaltigkeit der Antworten können in diesem Bericht nur die häufigsten und wichtigsten Punkte aufgeführt werden. Für die Überarbeitung der Vernehmlassungsvorlage wurden aber alle Stellungnahmen zur Kenntnis genommen, gewichtet und ausgewertet (Art. 8 des Vernehmlassungsgesetzes).

Aus dem Kreis der nicht direkt angeschriebenen Teilnehmenden sind zahlreiche Stellungnahmen von Fahrlehrern, Fahrlehrerinnen, kantonalen oder regionalen Fahrlehrerverbänden, Fahrschulverbänden und Fahrlehrerweiterbildungsstätten eingetroffen, die sich inhaltlich mit der Stellungnahme des (direkt angeschriebenen) Schweizerischen Fahrlehrerverbandes (SFV) decken. Gleiches gilt für Meinungsäusserungen von Mitgliedern der (direkt angeschriebenen) Interessengemeinschaft der WAB-Anbieter Schweiz (IG WAB CH). Diese Stellungnahmen wurden wie folgt ausgewertet:

Die Abkürzungen der Vernehmlassungsteilnehmenden sind aus Gründen der Transparenz unter «Bemerkungen / Kritiken / Vorschläge» aufgeführt. In den Statistiktabellen figurieren sie unter «Zwischentotal». In der Zeile «Total» sind diese Vernehmlassungsteilnehmenden jeweils unter «SFV» und «IG WAB CH» mitgemeint.

Die Meinungsäusserungen in diesem Bericht wurden stark gekürzt und auf das Wesentliche beschränkt. Sinngemäss gleichlautende Anträge und Bemerkungen wurden zusammengefasst. Die verwendeten Abkürzungen werden in Ziffer 1 aufgelistet.

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