Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/37: Revision der Führerausweisvorschriften · 168 Seiten

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R484-1088

- Die Überprüfung der Handlungskompetenzen bietet keine Gewähr, dass die Qualität der Ausbildung verbessert wird. Zumal die Handlungskompetenzen heute schon geprüft werden [WB].

Anh. 9: Obligatorische Ausbildungen: Handlungskompetenzen, Lerninhalte, Durchführung:

- Das Vermitteln von Handlungskompetenzen bei der Ausbildung und Prüfung ist grundsätzlich zu befürworten. Der Entwurf lässt jedoch den Beteiligten zu wenig Spielraum für zweckmässige individuelle Lösungen. Eine Umsetzung, wie sie im Entwurf vorgesehen ist, wäre einerseits extrem teuer und andererseits auch personell kaum realisierbar. Aus diesen Gründen lehnt der Kanton Bern den Systemwechsel zu den Handlungskompetenzen ab. Stattdessen empfiehlt er, die Vorgaben analog der RL 2006/126/EG (Anh. II, Ziff. 9) zu übernehmen [BE].

- Abroger le chiffre 3 de l’annexe 9: La formation proposée au chiffre 3 de l’annexe 9 est difficilement réalisable et le rapport prix / gain en sécurité est disproportionné [FRE; am, MonAll, MonLin, MonLui, tl, Val]

Anh. 11: Praktische Führerprüfung: Handlungskompetenzen, Lernziele und -inhalte:

- Der Kanton JU und das OV JU lehnen die vorgeschlagene Aufzählung der an der praktischen Führerprüfung unter Beweis zu stellenden Handlungskompetenzen aus den gleichen Gründen ab, welche die asa ihrer befürwortenden Stellungnahme als Vorbehalte angefügt hat, siehe die unter «Zustimmung» die Bemerkungen der asa zum Anhang 11.

Zustimmung und Ablehnung: cp, IG WAB CH; BEOWAB, Drive, fzl, jw, mm, VAZ, VerTug, WeiPor, ZVS AG, 2PA

Bemerkungen, Kritiken, Vorschläge:

Ja, Ausbildung. Nein, Prüfung [cp, IG WAB CH; BEOWAB, Drive, fzl, jw, mm,VAZ, VerTug, WeiPor, ZVS AG, 2PA].

Keine Stellungnahme / nicht betroffen: BDP, CVP, glp, JCVP, JDCV; CH Städte, SBV-USP; ACVS, VöV; DriveGR, Emergency, FahrWet, FAid, fctsa, FL BeO, Frei, E., FS-Fur, FVO, Grischa WAB AG, Gusev, A., IVR-IAS, KiF, ModEng, PostAuto, Reasco, SanA, SoB, SRC, ssb, SSK, VSGP

4.3.1.2 Prüfung der Basistheorie

Sind Sie einverstanden, dass Sind Sie einverstanden, dass die Themen «Fahrzeug», «Fahrtechnik» und «Umwelt»3 nicht mehr an der Prüfung der Basistheorie, sondern an der praktischen Führerprüfung (mit mündlichen Fragen) geprüft werden (Anh. 11 Ziff. VI.1.a)?

Ja Nein Keine Stellungnahme Nicht betroffen Kantone 2 231

Parteien 1 44

Dachverbände 1 02

Übrige 14 104

Organisationen(angeschrieben)

Übrige (nicht angeschrieben) 28 2620

Zwischentotal 63, davon SFV: 16 IG WAB CH: 4 Total 46 4331

3 Im geltenden Recht: Anh. 11 Ziff. II.1.6, Anh. 11 Ziff. II.1.3 und Anh. 11 Ziff. II.1.2.3 der Verkehrszulassungsverordnung, Seite 31 von 168