Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/37: Revision der Führerausweisvorschriften · 168 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 93Fedlex · Ergebnisbericht

R484-1088

SZ, TG, UR, VS, ZG, ZH; asa, KKJPD, MFK BS, OV JU]. Es macht keinen Sinn, dass in den Kantonen, in denen diese im Einsatz ist, Anzeigen und Unterlagen noch schriftlich eingereicht werden [AG, AR, BL, BS, FR, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SH, SZ, TG, UR, VS, ZH; asa, KKJPD, MFK BS, OV JU].

- Anh. 9 Ziff. 4.41: Der Fahrlehrer ist selber in der Lage zu beurteilen, wieviel Ausbildung er den Fahrschülern zumuten kann und darf. Diese Ziffer ist deshalb überflüssig [AG, BL, BS, FR, GL, GR, NE, NW, OW, SH, SZ, TG, UR, VS, ZG, ZH; asa, KKJPD, MFK BS].

- Anh. 9 Ziff. 4.42: Auch die Reihenfolge der Module muss dem Fahrlehrer nicht vorgeschrieben werden [BL].

- Anh. 9 Ziff. 4.46: Es ist nicht nachvollziehbar, dass hier eine Mindestteilnehmerzahl von zwei Fahrschülern vorgeschrieben wird. Wenn ein Fahrlehrer die Motorradgrundschulung im Einzelunterricht durchführt, führt dies in der Regel sogar zu einer Steigerung des Lernerfolges [ZH].

- Wir befürworten eine einheitliche Grundausbildung von 12 Stunden, die in drei Module aufgeteilt ist und nur einmal absolviert werden muss [SVP; ASTAG, FMS, moto, StVA TI, 2rad]. Eine Ausnahme muss gelten beim Erwerb des Ausweises der Kat. AM mit vollumfänglicher Prüfung der Basistheorie und teilweiser Absolvierung der praktischen Grundschulung. In diesem Fall muss der zweite Teil der Grundschulung vor der praktischen Führerprüfung Kat. A2 oder (beim Direkteinstieg) Kat. A absolviert werden [SVP; ASTAG, FMS, moto, StVA TI].

- Die vorgeschlagene Regelung lässt zu, dass während eines Jahres ohne Ausbildung und Begleitung gefahren wird [Drive, SFV; ASMCTI, FZ, jw, mm, OFV (AR, AI, SG, TG), SF, UFV] Die PGS sollte innerhalb von vier Monaten nach Bestehen der Basistheorieprüfung bzw. dem Erhalt des Lernfahrausweises besucht werden [SFV, SMFV; ASMCTI, Drive, FZ, jw, mm, OFV (AR, AI, SG, TG), SF, UFV, ZFV].

- Hat sich bewährt (TCS).

- Le 1ermodule consiste à la 1èreprise en main du motocycle, sur une piste fermée au trafic et sera formé d’exercices pratiques liés à la technique et maîtrise de son engin. Minimum 90 minutes par élève, groupe de max. 5 personnes soit 450 minutes par groupes. Modules 2 et 3: Se dérouleront sur la voie publique, groupe max. de 5 personnes, durée 2 fois 5 h1/4 [AAE-Crec].

Ablehnung: SO, VD; IG WAB CH, QAED; BEOWAB, Buchli, K., ERFA, FahrEng, FS-PostAuto, fzl, ifB, KBAV, TCS AG, TCS TG, VAZ, VerTug, VSZTG, WAB ZCH, WeiPor, ZVS AG, 2PA

Bemerkungen, Kritiken, Vorschläge:

- Anh. 9 Ziff. 4.3: Für eine wirksame Kontrolle der Anbieter durch die kantonalen Behörden müssen die Anbieter das Datum der Kursaufnahme vorzeitig der kantonalen Behörde anzeigen. Zur Form der Anzeige und des Einreichens der Dokumentationen ist festzuhalten, dass dies auf Verlangen der kantonalen Behörde elektronisch zu geschehen hat. Eine entsprechende EDV-Applikation haben die Strassenverkehrsämter bereits entwickelt. Es macht keinen Sinn, dass in den Kantonen, in denen diese im Einsatz ist, Anzeigen und Unterlagen noch schriftlich eingereicht werden [SO].

- Die praktische Grundschulung mit den drei vorgeschlagenen Modulen ist kategorienspezifisch auszugestalten. Beispielsweise ist es nicht sinnvoll bzw. der Verkehrssicherheit nicht zuträglich, wenn eine Person die Grundschulung auf einem Roller (kein Kurvenfahren mit höherer Geschwindigkeit) absolviert hat, nun aber ein Motorrad mit einer grösseren Motorleistung führen will (Kurvenfahren mit höherer Geschwindigkeit ist zentral) [SO].

- Auch bei den Motorrädern sind die Grundsätze der energiesparenden und umweltschonenden Fahrweise in der Ausbildung und Prüfung zu berücksichtigen [QAED].

- Die PGS muss innerhalb von 4 Monaten absolviert werden [IG WAB CH; BEOWAB, ERFA, fzl, KBAV, TCS AG, TCS TG, VAZ, VerTug, VSZTG, WAB ZCH, WeiPor, ZVS AG, 2PA]. Die vorgeschlagenen Lösung lässt zu, dass ein Jahr ohne irgendwelche Ausbildung und ohne Begleitung gefahren werden kann [IG WAB CH; BEOWAB, ERFA, fzl, KBAV, TCS AG, TCS TG, VAZ, VerTug, VSZTG, WeiPor, ZVS AG, 2PA]. Die vorgesehene Regelung führt auch dazu, dass gegen Ende der Gültigkeit des Lernfahrausweises innert kürzester Frist die PGS, die Ausbildung und die Prüfung zu absolvieren ist [KBAV].

- In der heutigen Form belassen! [Buchli, K., FahrEng].

Seite 93 von 168