Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/42: Bundesgesetz über die Berechnung des Beteiligungsabzugs bei Too-big-to-fail-Instrumenten · 10 Seiten

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 Erstens sollen die auf die TBTF-Instrumente entfallenden Zinsaufwendungen nicht mehr Teil des Finanzierungsaufwands sein, die den Beteiligungsabzug kürzen.

 Zweitens sollen die weitergegebenen Mittel aus den TBTF-Instrumenten in der Bilanz der Konzernobergesellschaft ausgeklammert werden, weil diese den Beteiligungsabzug grundsätzlich erhöhen.

Ohne gesetzliche Anpassungen ergäbe sich eine erhöhte Gewinnsteuerbelastung, die langfristig bei der direkten Bundessteuer und den kantonalen Steuern zu Mehreinnahmen von jährlich bis zu mehreren hundert Millionen Franken führen könnte. Durch die vorgeschlagene Anpassung wird eine solche aufsichtsrechtlich bedingte potenzielle Steuererhöhung vermieden.

3. Ergebnisse der Vernehmlassung

3.1 Grundsätzliche Positionen zur Vorlage

Zustimmung

FDK und 21 Kantone (AG, AI, BE, BS, FR, GE, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, VD, VS, ZG, ZH)

Vier Parteien (CVP, FDP, SVP, SPS)

Sieben Organisationen (SBV, SGB, EXPERTsuisse, UBS, CS, FER, CP)

Begründung:

 Die FDK, sieben Kantone (BE, BS, NE, SG, TG, TI, ZH) und die FDP sowie drei Organi-

sationen (SBV, EXPERTsuisse, FER) erachten den Vorschlag in Bezug auf die angestrebte Stärkung der Eigenmittelausstattung der systemrelevanten Banken als sinnvoll, da andernfalls über die steuerliche Mehrbelastung bei Ausgabe von TBTF-Instrumenten die Eigenmittelausstattung wiederum geschwächt würde.

 Die FDK, zehn Kantone (AI, GE, JU, NW, OW, SH, SO, VD, VS, ZG) und zwei Parteien

(CVP, FDP) weisen auf die Bedeutung der Vorlage für den Finanzplatz respektive für die gesamte Volkswirtschaft hin.

 Die UBS und CS begrüssen die Vorlage, da es möglich sei, TBTF-Instrumente ohne

wesentliche steuerliche Mehrbelastung zu emittieren und die Eigenmittelausstattung zu stärken.

Zustimmung mit Vorbehalt

Vier Organisationen (economiesuisse, SwissHoldings, SVV, Handelskammer beider Ba-

sel)

Begründung:

 Drei Organisationen (economiesuisse, SwissHoldings, Handelskammer beider Ba-

sel) meinen, die Vorlage entspreche zwar der Zielsetzung der aufsichtsrechtlichen TBTF-Bestimmungen, diese sollte aber dahingehend angepasst werden, dass sie für alle Branchen in vergleichbaren Situationen gelte.

 Der SVV verlangt die Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Vorlage auf die Versi-

cherungswirtschaft.

Ablehnung

Kanton BL

Partei (GPS)

Vier Organisationen (SSV, Travail.Suisse, TREUHAND SUISSE, Städtische Steuerkonfe-

renz)