Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/42: Bundesgesetz über die Berechnung des Beteiligungsabzugs bei Too-big-to-fail-Instrumenten · 10 Seiten

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Begründung:

 Der Kanton BL meint, der Vorschlag schaffe keine Anreize zur Stärkung der Eigenkapi-

taldecke systemrelevanter Banken.

 Die GPS kritisiert den Gesetzesentwurf, weil er verschiedene Verfassungsbestimmun-

gen verletze.

 Vier Organisationen (SSV, Travail.Suisse, TREUHAND SUISSE, Städtische Steuer-

konferenz) erachten die steuerlichen Mehreinnahmen als dringend notwendig. Der SSV und die Städtische Steuerkonferenz verlangen deshalb eine Beurteilung der vorgesehenen Gesetzesrevision im Gesamtkontext mit der SV17.

3.2 Anwendungsbereich der Neuregelung

 Zwei Parteien (FDP, SVP) und fünf Organisationen (economiesuisse, EXPERTsuisse,

SwissHoldings, SVV, Handelskammer beider Basel) möchten den Anwendungsbereich auch auf andere Branchen ausdehnen oder sprechen sich zumindest dafür aus, zu prüfen, inwiefern auch Industrie- und Dienstleistungsunternehmen wegen Finanzierungen von Tochtergesellschaften mit steuerlichen Mehrfachbelastungen konfrontiert sind.

SwissHoldings und economiesuisse weisen darauf hin, dass die von der Schweiz an-

gewendete indirekte Methode beim Beteiligungsabzug Finanzierungsaktivitäten markant beeinträchtigt. Beide weisen auf die Verrechnungssteuerpflicht von Obligationszinsen hin. Swissholdings hält fest, dass die Kombination dieser Nachteile (Beteiligungsabzug und Verrechnungssteuer) dazu führt, dass Konzerne wenn möglich davon absehen, ihre Schweizer Konzernobergesellschaft für die Emission von Obligationen oder für die Konzernfinanzierung einzusetzen oder die Konzerne gezwungen sind, die sich aus der Berechnungsweise des Beteiligungsabzugs ergebenden Nachteile in Kauf zu nehmen. Economiesuisse fordert eine neue gesamtwirtschaftliche Konzeption des Beteiligungsabzugs. EXPERTsuisse und economiesuisse fordern eine Neuerung, die nicht nur TBTF-Instrumente sondern für sämtliche Fremdfinanzierungsinstrumente gilt, die als Darlehen an Gruppengesellschaften weitergeleitet werden.

 Die SVP, Economiesuisse und Swissholdings bringen vor, dass im Rahmen der nati-

onalen Umsetzungen der BEPS-Vorgaben von OECD und G20 sich die Situation für sämtliche Konzerne verschärft. Dies führe dazu, dass immer mehr Tätigkeiten von der Konzernobergesellschaft erbracht werden müssen, was zu steuerlichen Nachteilen führe. Im Rahmen dieser Vorlage seien diese steuerlichen Nachteile deshalb zu korrigieren.

Travail.Suisse verlangt im Falle einer Umsetzung der vorgeschlagenen Neuregelung,

dass diese auf systemrelevante Banken eingeschränkt wird.

 Der SVV fordert insbesondere unter Berufung auf die Gleichbehandlung eine Ausdeh-

nung der Vorlage auf die Versicherungsbranche. SVV und EXPERTsuisse kritisieren vor allem die Ausdehnung auf nicht systemrelevante Banken ohne gleichzeitig die Versicherungswirtschaft einzubeziehen, da auch diese Branche aufsichtsrechtliche Kapitalvorschriften zu erfüllen habe und in einer vergleichbaren Situation sei. Auch economiesuisse schliesst auf eine solche Ausdehnung.

3.3 Verfassungsmässigkeit der Neuregelung

 Fünf Kantone (AI, FR, SO, SZ, VS) und zwei Parteien (GPS, SVP) sowie acht Organisa-

tionen (SSV, economiesuisse, SwissHoldings, EXPERTsuisse, Travail.Suisse, SVV,

TREUHAND SUISSE, Städtische Steuerkonferenz) äussern Bedenken zur Verfassungsmässigkeit der Vorzugsbehandlung der Banken. SVV und EXPERTsuisse fordern eine Ausdehnung auf die Versicherer.