Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/45: Verordnung über die Reform der Altersvorsorge 2020 · 52 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 52Fedlex · Erläuternder Bericht

Auswirkungen der Reform in Auftrag gegeben10. Die wichtigsten Ergebnisse dieser Studie wurden in der Botschaft im Abschnitt über die wirtschaftlichen Auswirkungen der Reform zusammengefasst11.

Das Parlament hat sich bei seinen Beratungen sehr intensiv mit den wirtschaftlichen Auswirkungen der Reform befasst. Befürchtet wurde insbesondere, dass die Vorschläge des Bundesrates zur Finanzierung der AHV mittels einer Erhöhung der Mehrwertsteuer und zum Ausgleich des tieferen Umwandlungssatzes im BVG die Wirtschaft zu stark belasten könnten – insbesondere die Branchen, die eine grosse Zahl von Personen mit tiefen Einkommen und Teilzeitpensen beschäftigen. Um die Reform so wirtschaftsverträglich wie möglich auszugestalten, fasste das Parlament die folgenden Beschlüsse:

- Die Mehrwertsteuer wird nicht um 1,5 Prozentpunkte, sondern lediglich um 0,6 Pro-

zentpunkte erhöht.

- Auf die Senkung der Eintrittsschwelle (Mindesteinkommen) für die Unterstellung unter

das BVG wird verzichtet. Mit diesem Beschluss verzichtet das Parlament darauf, rund 220'000 Personen mit tiefen Einkommen neu dem BVG zu unterstellen.

- Auf die Aufhebung des Koordinationsabzuges wird verzichtet. Der Koordinationsab-

zug wird lediglich gesenkt und flexibilisiert. Dadurch werden Schwelleneffekte im Bereich der tiefen Einkommen massiv reduziert. Auf der andern Seite werden die BVG-Altersgutschriften in den Altersgruppen 35 – 44 und 45 – 54 um ein Prozent erhöht.

Mit diesen Massnahmen allein hätte nicht verhindert werden können, dass die Senkung des BVG-Umwandlungssatzes zu tieferen Renten führt. Damit war ein zentrales Ziel der Reform gefährdet. Auch ein anderes Ziel der Vorlage, das Schliessen von Vorsorgelücken für Personen mit tiefen Löhnen und von Teilzeitbeschäftigten, wäre nur zum Teil erfüllt gewesen. Darum beschloss das Parlament als zusätzliche Ausgleichsmassnahme in der AHV die Einführung eines Zuschlages von 70 Franken pro Monat für neue Altersrenten sowie die Erhöhung des Plafonds für Ehepaare von 150 Prozent auf 155 Prozent der maximalen Altersrente. Finanziert werden Zuschlag und Plafondserhöhung durch eine AHV-Beitragserhöhung von je 0,15 Prozent für Arbeitgeber und Arbeitnehmende.

Mit diesen beiden Massnahmen wird das Ziel, das Leistungsniveau der Altersvorsorge zu erhalten, vollumfänglich erfüllt. Zusätzlich wird eine vorhandene Vorsorgelücke geschlossen. Die entsprechenden Kosten werden aber gleichmässiger und solidarischer verteilt.

Diese Beschlüsse des Parlaments entsprechen einem Modell, das im Ständerat ausgearbeitet wurde. Der Nationalrat verfolgte ein anderes Modell, welches den Koordinationsabzug abschaffen und die Ausgleichsmassnahmen hauptsächlich in der 2. Säule vornehmen wollte. Die beiden Kammern analysierten die Auswirkungen der beiden Modelle auf die Beitragsbelastung sehr intensiv. Schliesslich setzte sich das Modell des Ständerats in beiden Räten durch.

Gesamthaft gesehen, vermindern die Beschlüssen des Parlaments die Belastung der Volkswirtschaft durch die Ausgleichsmassnahmen zur Sicherung des Leistungsniveaus im BVG von 0,8 Prozent auf 0,7 Prozent der AHV-Lohnsumme.

10Müller, A. et al. (2014): Reform der Altersvorsorge 2020: Auswirkungen auf Beschäftigung, Löhne und Arbeitskosten. Beiträge zur Sozialen Sicherheit, Forschungsbericht 9/14, Bern

11Botschaft vom 19. November 2020 zur Reform der Altersvorsorge 2020; BBl 2015 215ff.