Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/50: Teilrevision der Verordnung über die Erfindungspatente (Patentverordnung, PatV) · 14 Seiten

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Ergebnisbericht Teilrevision der Verordnung über die Erfindungspatente

1. Ausgangslage

Im Rahmen der ordentlichen Revision des Heilmittelgesetztes (HMG) wurde auch eine Teilrevision des Gesetzes über die Erfindungspatente (PatG) durchgeführt. Die Revisionen des HMG und des PatG verfolgen insbesondere das Ziel, die Entwicklung von sicheren Kinderarzneimitteln zu fördern. Als Anreiz gegen die Versorgungslücke im Bereich der Pädiatrie sieht das revidierte PatG für Arzneimittelhersteller eine sechsmonatige Schutzverlängerung vor – als Ausgleich für durchgeführte pädiatrische Studien zu Medikamenten. Dafür wird entweder das ergänzende Schutzzertifikat (ESZ), das an ein Patent anschliesst, um sechs Monate verlängert, oder ein neues sechsmonatiges pädiatrisches Schutzzertifikat erteilt.

Der vom Parlament im März 2016 verabschiedete Gesetzestext regelt die Grundzüge der pädiatrischen Verlängerungen. Die anschliessend in die Vernehmlassung gegebene Teilrevision der Verordnung über die Erfindungspatente (PatV) enthält die Ausführungsbestimmungen zu den neuen Gesetztesvorschriften. Sie regelt u.a. das Erteilungsverfahren, die Eintragung in das Patentregister und die Veröffentlichungen sowie das Verfahren auf Widerruf der pädiatrischen Verlängerung eines ESZ.

Die Vernehmlassung des Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) zur Teilrevision der PatV wurde vom 22. Juni 2017 bis zum 20. Oktober 2017 durchgeführt.

Die teilrevidierte PatV soll zusammen mit dem revidierten PatG (und dem revidierten HMG) am 1. Januar 2019 in Kraft treten. Der Entscheid des Bundesrates zur Inkraftsetzung erfolgt voraussichtlich am 28. September 2018.

2. Vernehmlassungsverfahren

Zur Teilnahme an der Vernehmlassung wurden alle Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft und weitere Organisationen und interessierte Kreise eingeladen.

Insgesamt wurden 68 Adressaten angeschrieben. Es gingen 41 Stellungnahmen ein (siehe nachfolgende Auflistung und für Details die Anhänge 1 und 2).

Adressaten Eingeladen Geantwortet

 Kantone und Konferenz der Kantonsregie- 2725

rungen  Politische Parteien 131

 Gesamtschweizerische Dachverbände der 32

Gemeinden, Städte und Berggebiete  Gesamtschweizerische Dachverbände der 83

Wirtschaft  Organisationen und interessierte Kreise 1710

Total 68 41