Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/50: Teilrevision der Verordnung über die Erfindungspatente (Patentverordnung, PatV) · 14 Seiten
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Ergebnisbericht Teilrevision der Verordnung über die Erfindungspatente
Alle Stellungnahmen sind öffentlich zugänglich und können auf der folgenden Internetseite eingesehen werden: www.ige.ch/paver.
3. Ergebnisse der Vernehmlassung
3.1. Darstellung der Stellungnahmen
Die Teilrevision der PatV wird von der grossen Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmern mit Blick auf die bessere Versorgung von Kindern mit Arzneimitteln begrüsst und unterstützt. 25 Institutionen oder Organisationen unterstützen das Vorhaben ohne inhaltliche Anmerkungen zu den revidierten Ausführungsvorschriften1. Ein Kanton und sieben Organisationen bringen gewissen Anliegen vor oder machen Änderungs- und Ergänzungsvorschläge2. Sieben Teilnehmende haben mitgeteilt, dass sie auf eine Stellungnahme verzichten, z. B. wegen mangelnden Kapazitäten oder fehlenden Berührungspunkte zur PatV-Revision3.
Die Befürworter bewerten die Einführung der pädiatrischen Verlängerungen als finanzielle Anreizmittel für die (Weiter-)Entwicklung von Medikamenten im Pädiatriebereich als positiv. AG geht u.a. davon aus, dass die Anreizmechanismen zur Durchführung von pädiatrischen Studien auch eine bessere pharmakologische Datenbasis schaffen und dass die verbesserte Arzneimittelsicherheit in der Pädiatrie voraussichtlich die Folgekosten von Medikationsfehlern bei Kindern und Jugendlichen senkt. ZG stellt in einem «obiter dictum» die Frage, ob die sechsmonatige Verlängerung nicht zu knapp bemessen sei. Eine längere Schutzdauer könnte ein Vorteil für den Wirtschaftsstandort Schweiz sein.
Zwei Vernehmlassungsteilnehmer äusserten sich allgemein-kritisch zur Einführung der pädiatrischen Verlängerungen (die aber Gegenstand des Gesetzgebungsverfahrens war und nicht in den Rahmen der vorliegenden Revision fällt)4. SPS unterstützt die Vorlage, bedauert jedoch, dass die bessere Versorgung der verletzlichen Kinderbevölkerungsgruppe mit der Gewährung von Vorteilen an einen stark profitablen Sektor einhergeht. Sie fordert u.a., dass die Preise für Kinderarzneimittel einer strengen Kontrolle unterworfen werden um den Zugang zu den Medikamenten zu gewähren. Mfe hält diese Massnahmen für ungeeignet, Investitionen der pharmazeutischen Industrie in die Forschung und Entwicklung von Kinderarzneimitteln anzuregen. Sie schlagen u.a. vor, dass ein Mechanismus zur Beurteilung der Auswirkungen von pädiatrischen Anreizmitteln eingeführt wird.
Mehrere Organisationen reichten darüber hinaus Anmerkungen zur Übergangsvorschrift Art. 149 Abs. 3 revPatG ein, die nicht Teil der in die Vernehmlassung gegebenen Ausführungsbestimmungen ist5.
3.2. Stellungnamen zu den einzelnen Bestimmungen
Acht Vernehmlassungsteilnehmer haben Anmerkungen und Vorschläge zu den einzelnen Bestimmungen eingereicht6. Diese sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt.
1 AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, TG, TI, VD, VS, ZH sowie SPS, AROPI, KAV
2 ZG, Interpharma, scienceindustries, vips, sgv/USAM, VESPA, VSP, KH Patentanwälte. Sgv/USAM unterstützt dabei die Eingaben der Interpharma; vips schliesst sich den Anmerkungen von scienceindustries an.
3 GL, SZ, SGV, SSV, SAV, Travail Suisse, SKS
4 SPS, mfe
5 Interpharma, scienceindustries, vips, sgv/USAM. Sgv/USAM unterstützt dabei die Eingaben der Interpharma; vips schliesst sich den Anmerkungen von scienceindustries an.
6 ZG, sgv/USAM, Interpharma, scienceindustries, vips, VESPA, VSP, KH Patentanwälte. Sgv/USAM unterstützt dabei die Eingaben der Interpharma; vips schliesst sich den Anmerkungen von scienceindustries an.