Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/50: Teilrevision der Verordnung über die Erfindungspatente (Patentverordnung, PatV) · 14 Seiten
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Ergebnisbericht Teilrevision der Verordnung über die Erfindungspatente
Art. 127zterVESPA und VSP schlagen eine Ergänzung vor, dass das Datum eines Wiedereinsetzungsgesuchs nach Art. 47 Abs. 2 PatG ebenfalls veröffentlicht werde.
Art. 127zquinquiesVESPA und VSP schlagen zu Abs. 2 Bst. p eine Korrektur auf «Artikel 127v Abs. 1 Buchstabe c» vor.
Art. 127zsexiesGeltungsbereich VESPA und VSP schlagen die Einführung der Bezeichnung «Pflanzenschutz-Zertifikate» vor.
Art. 127zseptiesVESPA und VSP stellen die Frage, ob Bst. c überflüssig sei, falls die «Gebrauchsanweisung», die dem Endabnehmer abgegeben wird, schon in der BLW-Zulassung drinsteht.
3.3. Zusammenfassung
Die grosse Mehrheit der eingereichten Stellungnahmen begrüsst die Vorlage im Grundsatz. Soweit gesetzestechnische Vorgaben und inhaltliche Einheit und Klarheit es erlauben, wurden die vorgetragenen Anmerkungen und Formulierungsvorschläge berücksichtigt, sei es durch geringfügige Anpassungen am Verordnungstext, Klarstellungen oder Präzisierungen in den Erläuterungen bzw. den Richtlinien für die Sachprüfung der nationalen Patentanmeldungen des IGE. Bei den geäusserten Bedenken handelte es sich zum Teil auch um Missverständnisse und Unklarheiten. Diese wurden auf bilateralem Weg geklärt.