Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/60: Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) · 15 Seiten
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4 Die wichtigsten vorgebrachten Argumente2
4.1 Argumente für die Vorlage
4.1.1 Stärkung der Eigenverantwortung der Versicherten
Nach Ansicht gewisser Vernehmlassungsteilnehmer (AI, GL, GR, LU, SZ, ZG, BDP, CVP, Centre patronal, FER, Assura, Groupe Mutuel, santésuisse, senesuisse, Bündnis Freiheitliches Gesundheitswesen) stärkt die regelmässige Anpassung der Franchisen an die Kostenentwicklung bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung die Eigenverantwortung der Versicherten. Da sie einen grösseren Teil ihrer medizinischen Kosten selbst tragen müssen, werden sie mehr Zurückhaltung bei der Inanspruchnahme der Gesundheitsversorgung üben. Mit der Erhöhung der Kostenbeteiligung kann verhindert werden, dass es immer mehr Konsultationen gibt oder dass die Versicherten wegen Bagatellfällen zum Arzt gehen.
4.1.2 Reduzierte Inanspruchnahme von Leistungen
Die Anhebung der Kostenbeteiligung reduziert die vorschnelle Inanspruchnahme von Leistungen durch die Versicherten und wirkt somit kostensenkend (AI, GR, LU, SZ, CVP, Centre patronal, FER, Assura).
4.1.3 Franchisenanpassung fördert Transparenz und Kostenwahrheit
Die Vorlage fördert die Transparenz und die Kostenwahrheit im Bereich der Prämienbildung bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Bündnis Freiheitliches Gesundheitswesen).
4.1.4 Bessere Rechnungskontrolle durch die Versicherten
Im System des Tiers payant und bei Rechnungen für Spitalbehandlungen erhalten die Versicherten nicht automatisch eine Rechnungskopie. Wird ihre Kostenbeteiligung heraufgesetzt, bildet das für sie einen Anreiz, die Rechnungen zu verlangen, um sie kontrollieren zu können. Diese doppelte Kontrolle (Versicherte und Versicherer) wirkt sich positiv auf die Kosten und somit auf die Prämien aus (glp).
4.1.5 Wirkung auf die Prämienverbilligung
Der positive Einfluss der Vorlage auf die kantonale Durchschnittsprämie wirkt sich auf die Prämienverbilligung aus (TI).
2Die Autoren der Stellungnahmen sind in der Reihenfolge aufgeführt, in der die Vernehmlas- sungsadressaten angeschrieben wurden: Kantone, in der Bundesversammlung vertretene politische Parteien, gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft, Konsumentenverbände und Arbeitgeberverbände, Versicherer, Patientinnen und Patienten, Leistungserbringer, Diverse.