Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/60: Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) · 15 Seiten

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Anteil wird mit der Franchisenanpassung noch zunehmen. SKOS hält fest, dass 9 Kantone eine Liste der säumigen Zahler führen. Diese haben nur noch Anspruch auf Notfallbehandlungen. Die Sozialhilfe bezahlt alle Ausstände, damit diese Versicherten wieder uneingeschränkten Zugang zur Gesundheitsversorgung erhalten. Die Franchisenerhöhung wird zur Folge haben, dass mehr Versicherte auf der Liste stehen. Das bringt auch einen höheren administrativen Aufwand mit sich. Nach Ansicht des Groupe Sida Genève stellt die Massnahme eine verdeckte Rationierung der Versicherungsleistungen für Personen mit chronischen oder schweren Krankheiten dar. Sie bewirkt keine Kostensenkung. Werden Gesundheitsleistungen aufgeschoben, hat das vielmehr einen Kostenanstieg in der Zukunft zur Folge.

4.2.4 Negative Folgen für die Prävention

Wegen der Franchisenerhöhung werden die Versicherten auf präventive Leistungen verzichten (FMH, mfe). Die Schweiz wird mit ihrer nationalen Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten scheitern, was höchstwahrscheinlich zu einem Anstieg der Gesundheitskosten führt (Schuldenberatung Schweiz).

4.2.5 Vorlage hat nicht die erhoffte Wirkung auf das Verhalten der Versicherten

Manche Vernehmlassungsteilnehmer zweifeln daran, dass sich die Vorlage günstig auf das Verhalten der Versicherten auswirkt und für sie einen Anreiz darstellt, mehr Zurückhaltung bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen zu üben. Die Leistungsnachfrage ist relativ starr und hängt wenig vom Preis der Leistungen ab, denn es steht ein Gut von unschätzbarem Wert auf dem Spiel: die Gesundheit. Eine Franchisenerhöhung wirkt sich vor allem auf das Verhalten der Versicherten mit tiefer Franchise aus. Diese haben hohe Kosten. Eine Erhöhung um 50 Franken hat keine Wirkung auf ihre bereits grosse Nachfrage nach medizinischen Leistungen (BE, SO, TI, SSV, KKA, Schweizerischer Gehörlosenbund, Inclusion Handicap, SKOS). Nach Ansicht von BE haben Personen, die ihre Gesundheitsversorgung nicht selbst finanzieren (Bezüger/innen von Ergänzungsleistungen und/oder Sozialhilfe), keinen Anreiz, bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen Zurückhaltung zu üben. Laut KKA und Schuldenberatung Schweiz hat die Erfahrung gezeigt, dass eine Kopplung der Franchisebeträge an die Kostenentwicklung die Versicherten nicht dazu bringt, den Leistungskonsum einzudämmen. Die Notwendigkeit dieser Vorlage kann in Frage gestellt werden. Nach Ansicht von SKOS bewirkt die Vorlage nicht, dass die Eigenverantwortung der Sozialhilfebeziehenden gestärkt wird. Diese nehmen die Leistungen in Anspruch, weil sie sie benötigen. Chronisch Kranke machen einen bedeutenden Teil der betroffenen Versicherten aus.

4.2.6 Untragbare Untergrabung der Solidarität

Die Franchisenerhöhung straft die Versicherten, die Leistungen beanspruchen müssen. Die Vorlage untergräbt daher die Solidarität zwischen Kranken und Gesunden auf untragbare Weise (NE, VD, SPS, SGB, Schweizerischer Gehörlosenbund, Inclusion Handicap, Groupe Sida Genève, SGHVR). Das Verursacherprinzip steht im Widerspruch zum Solidaritätsprinzip. Werden die Franchisen regelmässig angehoben, werden Kranke gegenüber Gesunden benachteiligt, was das Solidaritätsprinzip aushöhlt (SKS).

4.2.7 Berücksichtigung der finanziellen Tragbarkeit bei Festlegung der Kostenbetei-

ligung

Die Kosten zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung steigen schneller als das Einkommen der Haushalte. Die Prämienverbilligung vermindert die Prämienlast, leistet aber keinen Beitrag zur Kostenbeteiligung. Versicherte, die gezwungen sind, Leistungen in Anspruch zu nehmen, werden gegenüber Gesunden benachteiligt. Viele Versicherte haben eine