Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/60: Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) · 15 Seiten
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1 Ausgangslage
Am 28. Juni 2017 hat der Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI) die Vernehmlassung zur Änderung von Artikel 64 Absatz 3 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) eröffnet. Zur Stellungnahme eingeladen wurden die Kantone, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, der Städte, der Berggebiete und der Wirtschaft sowie die interessierten Kreise. Die Vorlage sieht vor, dass der Bundesrat die Franchisen regelmässig an die Kostenentwicklung bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anpasst1. Zur Vernehmlassung wurden insgesamt 71 Adressaten eingeladen, denen eine Frist bis zum 19. Oktober 2017 für die Einreichung ihrer Stellungnahme eingeräumt wurde.
2 Eingegangene Stellungnahmen
Innerhalb der gesetzten Frist gingen insgesamt 65 Stellungnahmen ein: 47 stammen von Organisationen, die zu den oben erwähnten 71 Adressaten gehören, während 18 Organisationen unaufgefordert eine Stellungnahme einreichten. 2 der 71 angeschriebenen Vernehmlassungsadressaten teilten mit, sie würden auf eine Stellungnahme verzichten.
Die 65 eingegangenen Stellungnahmen verteilen sich wie folgt: 26 stammen von den Kantonen und 1 von der GDK. Von den 13 angeschriebenen politischen Parteien, die in der Bundesversammlung vertreten sind, haben sich 7 geäussert (BDP, CVP, FDP, Grüne, SPS, glp, SVP). 2 Stellungnahmen stammen von den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, d. h. vom Schweizerischen Gemeindeverband (SGV) und vom Schweizerischen Städteverband (SSV), und 4 von den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft. Von den interessierten Kreisen sind 25 Stellungnahmen eingegangen; geäussert haben sich 4 Konsumenten-/Arbeitgeberverbände, 4 Versichererverbände und - gruppen, 3 Patientenorganisationen und 9 Verbände der Leistungserbringer. Schliesslich stammen 5 Stellungnahmen von anderen Organisationen oder Institutionen. Die Liste der Vernehmlassungsteilnehmer, einschliesslich der Abkürzungen, mit denen sie in diesem Bericht bezeichnet werden, befindet sich im Anhang.
3 Allgemeiner Überblick
3.1 Teilnehmer, die der Vorlage vorbehaltlos zustimmen
Kantone (14): AR, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SZ, TG, UR, ZG.
Politische Parteien (4): CVP, FDP, glp, SVP
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft (2): economiesuisse, SGV
Konsumenten-/Arbeitgeberverbände (2): CP, FER
Versicherer (1): curafutura
Leistungserbringer (5): Aargauischer Ärzteverband, SBV, Chefärzte und Leitende Spitalärzte Schweiz, senesuisse, Ärztegesellschaft des Kantons Bern
Diverse (1): Bündnis Freiheitliches Gesundheitswesen
1Die Vernehmlassungsunterlagen können unter folgender Adresse abgerufen werden:
www.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > abgeschlossene > 2017 > EDI