Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/60: Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) · 15 Seiten

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- Die Kosten sind kein geeignetes Kriterium: Im System des Tiers payant gehen alle Rech-

nungen an den Versicherer. Die Bruttokosten werden vollumfänglich einberechnet, obwohl die versicherte Person die Kostenbeteiligung selbst trägt. Man muss die effektiven Kosten zulasten des Versicherers berücksichtigen (SPO).

- Die Vorlage benachteiligt Menschen mit Behinderung, die gezwungenermassen mehr Ge-

sundheitsleistungen in Anspruch nehmen (Inclusion Handicap).

5 Spezifische Forderungen

Einige Vernehmlassungsteilnehmer haben spezifische Forderungen gestellt:

- AI: Es ist zu eruieren, wie viele Personen durch die Erhöhung der Franchisen finanziell

gefährdet werden. Bund und Kantone müssen Massnahmen ergreifen, um negative Konsequenzen für armutsgefährdete Personen aufzufangen.

- AI: Der Bund muss weitere Massnahmen prüfen, um die Kostenexplosion im Gesund-

heitswesen und somit auch die Prämienlast zu senken oder zumindest einzudämmen.

- AR: Die Franchise ist jeweils auf ein Vielfaches von 100 Franken zu runden.

- BE: Das KVG sollte so geändert werden, dass beim Aufsuchen der Notaufnahme eines

Spitals ein bescheidener Selbstbehalt zu entrichten ist (Fr. 20.– bis 30.–). Eine solche Massnahme verringert die Leistungsmenge, senkt die Kosten von Notfallambulatorien und erhöht die Attraktivität von Besuchen bei Hausärztinnen und Hausärzten.

- LU: verlangt, dass die Vorlage keine zusätzliche finanzielle Belastung für den Kanton be-

deuten darf.

- NE: Die ordentliche Franchise sollte nicht erhöht, sondern vielmehr gesenkt werden.

- NW: Die ordentliche Franchise sollte auf 500 Franken festgesetzt werden. Die Franchisen

in der Höhe von 1000 und 2000 Franken sollten aufgehoben werden.

- SO: Um die Inanspruchnahme von Leistungen zu reduzieren, muss man beim Selbstbe-

halt ansetzen. Ein hoher Selbstbehalt sollte bei Bagatellfällen gelten.

- UR: Die Leistungserbringer müssen ebenfalls zur Eindämmung der Kostenentwicklung

beitragen, indem sie unnötige Behandlungen vermeiden.

- UR: Die vorgeschlagene Massnahme allein ist nicht zielführend. Ergänzend müssen wirk-

same Massnahmen bei den Leistungserbringern und beim Leistungskatalog getroffen werden. Um den Prämienanstieg nachhaltig einzudämmen, ist ein Massnahmenpaket auf allen Ebenen und in allen Bereichen erforderlich.

- VD: Die Kostenverlagerung vom Bund auf die Kantone muss auf jeden Fall durch weitere

Massnahmen, wie eine Anpassung des Bundesbeitrags zur Prämienverbilligung, ausgeglichen werden.

- ZH: Der Finanzierungsschlüssel für Ergänzungsleistungen ist so zu ändern, dass sich aus

der Franchisenerhöhung keine Zusatzbelastung für die Kantone ergibt.

- SVP: Die Franchisenanpassung ist eine erste Massnahme. Weitere sind notwendig. Die

erste Anpassung muss vor 2020 erfolgen.

- glp: Die ordentliche Franchise muss auf 550 Franken angehoben werden. Dadurch würde

bei den Versicherten eine grössere Zurückhaltung bei der Inanspruchnahme medizinischer Leistungen gefördert. Die Versicherten würden präventiv ein gesundheitsförderndes Verhalten annehmen und Arztbesuche bei Bagatellfällen vermeiden. Ganz allgemein führt eine höhere Kostenbeteiligung zu tieferen Gesundheitskosten. Die geschätzte Elastizität liegt bei 0,2. Wenn der Kostenanteil, den die Versicherten selbst tragen, um 10 Prozent steigt, sollten die Leistungen um rund 2 Prozent abnehmen.

- SSV: Die Mehrkosten zulasten der Sozialhilfe sind zu beziffern, und man muss aufzeigen,

in welchem Verhältnis sie zu den angestrebten Einsparungen stehen. Es sind Modelle zu erarbeiten, die eine Kostenverlagerung auf die Sozialhilfe verhindern oder zumindest begrenzen.