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Vernehmlassung 2017/70: Steuervorlage 17 (SV17) · 9 Seiten

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Bundesgesetz über die Steuervorlage 17 (SV17)

vom …

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom …1,

beschliesst:

I

Die nachstehenden Bundesgesetze werden wie folgt geändert:

1. Bundesgesetz vom 3. Oktober 20032 über den Finanz- und Lastenausgleich

Art. 3 Abs. 3 zweiter und dritter Satz

3 … Bei den Vermögen der natürlichen Personen berücksichtigt er nur den Zuwachs. Bei den Gewinnen der juristischen Personen trägt er der im Vergleich zu den Einkommen und Vermögen der natürlichen Personen unterschiedlichen steuerlichen Ausschöpfung Rechnung; dabei unterscheidet er insbesondere zwischen den Gewinnen nach Artikel 24b des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 19903 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) und den übrigen Gewinnen.

Art. 23a Übergangsbestimmungen zur Änderung vom …

1 Für die ersten fünf Jahre nach der abschliessenden Inkraftsetzung der Änderung vom ... berücksichtigt der Bundesrat weiterhin den besonderen Steuerstatus von juristischen Personen nach Artikel 28 Absätze 2–4 StHG4 bisherigen Rechts. Die Gewinne dieser juristischen Personen werden mit den Faktoren Beta, die für das Referenzjahr 2020 angewendet wurden, reduziert gewichtet. Sie fliessen in die Berechnung des Ressourcenpotenzials der entsprechenden Referenzjahre ein. Ab dem zweiten Jahr wird das Volumen dieser Gewinne jährlich um einen Fünftel reduziert.

2 Diese Berechnungsweise wird auch angewendet, wenn die juristische Person nach dem 31. Dezember 2016 freiwillig auf ihren besonderen Steuerstatus verzichtet hat.

1BBl 2017 …

2 SR 613.2

3 SR 642.14

4 AS 1991 1256, 1998 669