Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2017/73: Ausbauschritt der Bahninfrastruktur 2030/35 (AS 2030/35) · 95 Seiten
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AS 2030/35
Übersicht
Bis 2040 wird sowohl im Personen- wie im Güterverkehr die Nachfrage gemäss der aktuellen Verkehrsperspektiven des Bundes weiter stark zunehmen. Ein grosser Teil dieses Zuwachses muss vom öffentlichen Verkehr (öV) bzw. der Bahn bewältigt werden. Die bereits realisierten und beschlossenen Ausbauten reichen nicht aus, um die prognostizierte Zahl an Reisenden und Gütern auf der Bahn zu transportieren. Ein weiterer Ausbauschritt der Bahninfrastruktur ist daher entscheidend. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat in Zusammenarbeit mit den Kantonen, den Bahnen und der Güterverkehrsbranche zwei
Varianten für den Ausbauschritt 2030/35 (AS 2030/35) erarbeitet: Eine Variante für 7 Milliarden Franken mit einem Realisierungshorizont 2030 (Variante Ausbauschritt 2030) sowie eine Variante für 11,5 Milliarden Franken mit einem Realisierungshorizont von 2035 (Variante Ausbauschritt 2035). Der Bundesrat empfiehlt Variante Ausbauschritt 2035 zur Umsetzung. Die Vari-
ante Ausbauschritt 2030 würde nur die dringendsten Probleme auf der Ost-West-Hauptachse lösen. Bereits heute absehbare Engpässe in verschiedenen Agglomerationen und auf weiteren Bahn-Achsen könnten nicht beseitigt werden. Mit der Variante
Ausbauschritt 2035 können die prognostizierten Verkehrsüberlasten weitgehend aufgefangen werden. Sie erlaubt die Realisierung von zusätzlichen Viertel- und Halbstundentakten im Personenverkehr sowie von schnelleren und qualitativ besseren Ange-
boten im Güterverkehr. Die Wirtschaftlichkeit der Variante Ausbauschritt 2035 ist im Vergleich zu Variante Ausbauschritt 2030
höher und der Bahnbetrieb stabiler, was die Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit erhöht. Die Finanzierung der vorgesehenen Aus-
bauten ist über den Bahninfrastrukturfonds (BIF) gesichert.
Seit 1980 hat sich der Personenverkehr auf der Schiene mehr als verdoppelt, beim Güterverkehr betrug die Zunahme rund 40 Prozent (Personen- bzw. Tonnenkilometer). Dieser Trend setzt sich laut den aktualisierten Verkehrsprognosen des Bundes von 2016 fort: Die Nachfrage im öffentlichen Personenverkehr nimmt bis 2040 um weitere 51 Prozent zu, in einzelnen Regionen wie Zürich-Winterthur oder am Arc lémanique verdoppelt sie sich sogar. Der Güterverkehr auf der Bahn wird um weitere 45 Prozent wachsen. Auf der Strasse steigt die Nachfrage im Personen- und Güterverkehr um 18 bzw. 33 Prozent.
Verschiedene Entwicklungen im Zusammenhang mit neuen Technologien beeinflussen die Mobilität. Diese können dazu beitragen, Infrastrukturen und Fahrzeuge besser auszulasten. Auf der anderen Seite erleichtern diese Technologien den Zugang zur Mobilität und machen sie attraktiver. Aus heutiger Sicht ist damit zu rechnen, dass das Nachfragewachstum und damit der zusätzliche Bedarf an Infrastrukturen bis 2030/35 mit den absehbaren Entwicklungen weiterhin Bestand hat. Sollte sich die Situation (z.B. durch die Auswirkungen neuer Technologien oder wirtschaftliche Entwicklungen) verändern, so erlaubt die rollende Planung mit den periodischen Ausbauschritten flexibel darauf reagieren zu können.
Schrittweiser Ausbau der Bahninfrastruktur
Trotz umfangreicher Ausbauten in den letzten Jahrzehnten (Bahn 2000, Neue Eisenbahn-Alpentransversale (NEAT), Anschluss ans ausländische Hochleistungsnetz (HGV-A) sowie laufenden Ausbauprogrammen, (Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur (ZEB), Ausbauschritt 2025, 4-Meter-Korridor) erreicht das Schweizer Schienennetz 2030 bereits wieder die Kapazitätsgrenze. Etliche Strecken und Bahnhöfe sind überlastet, viele weitere werden mit dem erwarteten Wachstum an ihre Kapazitätsgrenzen stossen. Gleichzeitig sind viele Bahnhöfe nicht behindertengerecht ausgestaltet und müssen an die gesetzlichen Bestimmungen angepasst werden.
Deshalb ist ein Ausbauschritt 2030/35 unumgänglich. Mit diesem soll der schrittweise Ausbau der Angebote und Infrastrukturen der Eisenbahn weitergeführt werden, so wie dies Parlament und Stimmvolk mit der 2013/14 beschlossenen Neugestaltung der Finanzierung und des Ausbaus der Bahninfrastruktur (FABI) beschlossen haben.
Die Priorität des Ausbauschritts 2030/35 liegt darin, auf den hauptbetroffenen Strecken die nötigen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen und bereits bestehende bzw. absehbare Überlasten zu entschärfen. Gleichzeitig wird der Zugang zur Bahn in den Bahnhöfen, insbesondere für mobilitätseingeschränkte Menschen, erleichtert und für alle Nutzer sicherer gestaltet. Die Erreichbarkeit der Tourismusregionen wird verbessert und die Grundversorgung des ländlichen Raums gestärkt. Nicht vordringlich ist die Verkürzung von Reisezeiten, da dies die weitere Zersiedlung der Schweiz begünstigt und die Nachfrage zusätzlich steigert. Im Güterverkehr werden Engpässe beseitigt und die Qualität und Geschwindigkeit der Transporte erhöht.
Die Planung für den Ausbauschritt 2030/35 läuft seit 2014 unter Federführung des Bundesamts für Verkehr (BAV) in Zusammenarbeit mit den Kantonen, Bahnen und der Güterverkehrsbranche. Erarbeitet wurden zwei Varianten, welche sich bezüglich Zeithorizont, finanziellem Rahmen und verkehrlicher Wirkung unterscheiden.
Verkehrliche und volkswirtschaftliche Vorteile der Variante Ausbauschritt 2035
Die Variante im Umfang von 11,5 Mrd. Franken mit Zeithorizont bis 2035 erreicht eine bessere Wirkung im Hinblick auf die Engpass-Beseitigung, die Wirtschaftlichkeit sowie die Zuverlässigkeit und die Pünktlichkeit im Bahnbetrieb. Aus diesen Gründen empfiehlt der Bundesrat die Variante Ausbauschritt 2035 zur Realisierung.
Nachfolgend sind die Variante Ausbauschritt 2030 als Basisvariante und die darauf aufbauende Variante Ausbauschritt 2035 kurz dargestellt:
Die Variante Ausbauschritt 2030 ermöglicht einen Angebotsausbau dort, wo bereits heute grosse Überlasten bestehen. Dies gilt besonders für die Korridore im Arc lémanique und zwischen Zürich und Winterthur. Vorgesehen sind u.a. der Bau des Brüttener-Tunnels sowie Ausbauten im Raum Genf–Lausanne–Yverdon. Auch auf anderen Strecken werden die Angebote ausgebaut und systematisiert, insbesondere am Jurasüdfuss, in mehreren S-Bahnen sowie in verschiedenen ländlichen und touristischen Regionen. Zwischen Bern und Zürich wird im Fernverkehr der ganztägige Viertelstundentakt eingeführt. Weiter ist die behindertengerechte Umgestaltung von mittelgrossen Knotenbahnhöfen vorgesehen. Im Güterverkehr erhöht sich die Attraktivität u.a. dank neuen Expresstrassen, Sicherstellung der Kapazitäten auch zur Hauptverkehrszeit und durch den Ausbau von betrieblichen Anlagen (z.B. Verlade- und Rangieranlagen). Auch zur Mitfinanzierung von Ausbauten im grenzüberschreitenden Verkehr, für die Projektaufsicht und die kommende Planung sind Mittel vorgesehen.
Die Variante Ausbauschritt 2035 baut auf der Variante Ausbauschritt 2030 auf und ermöglicht zusätzliche Angebotsverbesserungen zum Abbau weiterer Überlasten. Vorgesehen sind u.a. ein Ausbau des Bahnhofs Zürich–Stadelhofen, ein Kapazitätsausbau der Strecke Luzern–Zug–Zürich (Zimmerberg–Basistunnel II) und die Modernisierung der Strecke Neuenburg– La Chaux-de-Fonds. Zusätzliche Ausbauten sind auch bei den Privatbahnen und damit in verschiedenen ländlichen und touristischen Regionen, beim Bahnhof Basel SBB und zu Gunsten des Güterverkehrs möglich. Mit der vom Bundesrat vor-