Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/74: Genehmigung und Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur Änderung der EU-Waffenrichtlinie (Richtlinie 91/477/EWG); (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 85 Seiten

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Ergebnisbericht Vernehmlassung Waffenrichtlinie

verschiedenen Besitzbestätigungen beziehungsweise die Bestätigungen des rechtmässigen Erwerbs verbotener Waffen zu erlangen.

Beim aktuellen Stand des Vorhabens gehen wir davon aus, dass zur Tragung der zusätzlichen Geschäftslast, die aufgrund der Übernahme der Richtlinie entsteht, ein FTE (Vollzeitäquivalent) notwendig sein wird, das mit ungefähr Fr. 80‘000.– pro Jahr zu veranschlagen ist.

4.5 Genf

Allgemeines

Das Gesetz wird zu bedeutenden Anpassungen im Bereich der Informatik sowie zu einer Zunahme der Personalressourcen führen. Gemäss den Schätzungen der zuständigen kantonalen Behörde wird der heutige Effektivbestand der für die Führung des Bereichs Waffen verantwortlichen Stelle für Waffen, der derzeit 6 Mitarbeiter (2 Polizisten, 2 ASP, und 2 Administrative) umfasst, für die operativen Kontroll- und Untersuchungsaufgaben um 50% verstärkt werden müssen. Der Effektivbestand wird also auf 9 Mitarbeiter (3 Polizisten, 3 ASP und 3 Administrative) erhöht werden müssen.

Umsetzung von Art. 42b

Der Vollzug von Artikel 42b, der die Bestätigung des rechtmässigen Besitzes von Feuerwaffen der Kategorie B regelt, die neu in die Kategorien A6 bis A8 fallen (verbotene Waffen) und unter den künftigen Voraussetzungen bestätigt werden müssen, hat bedeutende Auswirkungen auf die Personalressourcen der Kantone und wird daher die Wahrnehmung prioritärerer Aufgaben erschweren. Negative Folgen werden auch auf Ebene der Fristen für die Erteilung von Bewilligungen und der Registrierung von Daten ersichtlich sein. Angesichts der umfangreichen Aufgaben gefährden sie die Wahrnehmung der laufenden Aktivitäten der betroffenen Büros.

4.6 Graubünden

Insbesondere die kantonalen Waffenbüros werden mit einem erheblichen Mehraufwand konfrontiert sein. Die finanziellen und personellen Auswirkungen können aktuell nicht abschliessend abgeschätzt werden, da Erfahrungswerte fehlen. Es wird jedoch von einem Mehraufwand von mindestens 30% ausgegangen.