Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2017/77: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2018 · 10 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 4Fedlex · Erläuternder Bericht

Verordnungspaket Umwelt Herbst 2018 Erläuterungen Vernehmlassung StFV

2 Anlass und wesentliche Bestandteile der Revision

2.1 Hauptgründe für die Revision

Das RPG verlangt eine Siedlungsentwicklung nach innen.

Die Revision des Bundesgesetzes über die Raumentwicklung (Raumplanungsgesetz, RPG; SR 700) trat am 1. Mai 2014 gleichzeitig mit der Revision der Raumplanungsverordnung (RPV; SR 700.1) und anderen technischen Richtlinien zur Umsetzung der Revision in Kraft. Ziel der Revision ist, die Zersiedelung zu begrenzen und die Siedlungsentwicklung nach innen zu lenken. Hierfür enthält sie klare Anweisungen. Diese Strategie leitet sich vom Raumkonzept Schweiz ab, das von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden gemeinsam entwickelt wurde und als Orientierungsrahmen und Entscheidungshilfe für die künftige Raumentwicklung der Schweiz dient.

Siedlungsentwicklung nach innen bedeutet, dass die Nutzung in erster Linie an zentralen Lagen in den Städten und wichtigsten Agglomerationen und bei den wichtigsten Bahnhöfen des Landes intensiviert wird. Entsprechend wichtig ist daher eine koordinierte Verkehrs- und Siedlungsentwicklung, weil damit eine Zunahme der Bevölkerungsdichte in der Nähe von Verkehrsträgern, welche ein Risiko darstellen können, einhergehen kann. Die Koordination der Verkehrs- und Siedlungsentwicklung, bei welcher der Bund den Teil Agglomerationsverkehr mitfinanziert hat, ist eines der Ziele der Agglomerationsprogramme im Rahmen der Agglomerationspolitik des Bundes und der nachhaltigen Raumentwicklung der Schweiz.

Dieses Hinwirken der schweizerischen Raumplanungspolitik auf eine Siedlungsentwicklung nach innen, die es braucht, um die Zersiedelung einzudämmen, führt künftig immer mehr zur Verdichtung in Gebieten, in denen bereits der StFV unterstellte Verkehrswege und Anlagen vorhanden sind. Dies bringt Interessenkonflikte mit sich, sodass eine sorgfältige Koordination zwischen den Stakeholdern erforderlich wird, um wirksame und für alle annehmbare Lösungen zur Kontrolle der Störfallrisiken zu finden.

Die Industrie und einige Kantone wünschen eine Ausweitung des Geltungsbereichs von Artikel 11a StFV.

Ein Anliegen der Industrie und einiger kantonaler Vollzugsbehörden betrifft das Thema der Neubauten in der Umgebung von Anlagen im Geltungsbereich der StFV. Mit dem am 1. April 2013 in Kraft getretenen neuen Artikel 11a StFV wird die nach geltendem Recht bestehende Koordinationspflicht im Bereich der Raumplanung (insbesondere bei Neueinzonungen und Aufzonungen) näher erläutert. Die Industrie und einige kantonale Vollzugsbehörden bedauerten, dass die Koordination von Raumplanung und Störfallvorsorge in bestehenden Bauzonen nicht in die am 1. Juni 2015 in Kraft getretene Revision der StFV einbezogen wurde und wünschen eine entsprechende Revision von Artikel 11a StFV.

Wirkungsanalyse zur Umsetzung von Artikel 11a StFV

Eine Wirkungsanalyse zur Umsetzung von Artikel 11a StFV, die im Auftrag des BAFU durchgeführt und von der Arbeitsgruppe «Neubauten neben StFV-Anlagen» begleitet wurde, hat ergeben, dass Artikel 11a in den meisten Kantonen korrekt umgesetzt wird. Sie zeigt aber auch ein Verbesserungspotenzial und liefert 13 Empfehlungen zur Verbesserung der Koordination von Raumplanung und Störfallvorsorge. Kantonale Vertreterinnen und Vertreter der Raumplanung und Störfallvorsorge, der Industrie und des Bundes, unter anderem des Bundesamts für Raumentwicklung ARE, priorisierten diese Empfehlungen an einem Workshop. Die Massnahme «Konsultation der Fachstellen für Störfallvorsorge bei Baubewilligungsverfahren» hat sich als Empfehlung mit der höchsten Priorität herausgeschält.

4/10 054.11-00022/00006/00002/Q362-0871