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Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 43 Seiten
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2.3 Aufhebung der Planungsperimeter
Die in Etappe 1 festgelegten Planungsperimeter haben ihre Aufgabe erfüllt und werden deshalb aufgehoben.
2.4 Platzierung und Ausgestaltung der Oberflächeninfrastrukturen
Zu den Oberflächeninfrastrukturen gehören neben der Oberflächenanlage die Nebenzugangsanlagen, die oberirdischen Erschliessungsanlagen (bis zum Hauptverkehrsnetz) sowie Depots und Bauinstallationsplätze.
Grundsätze
Sämtliche nachfolgenden Grundsätze zu den Oberflächeninfrastrukturen gelten unter prioritärer Berücksichtigung von sicherheitstechnischen Überlegungen und den entsprechenden Anforderungen.
Die Grundsätze für die Bezeichnung von Standortarealen für Oberflächenanlagen aus dem Ergebnisbericht zu Etappe 1 gelten auch für die Bezeichnung der übrigen Oberflächeninfrastrukturen in Etappe 3.
Die Anordnung und Ausgestaltung der Oberflächenanlage(n) soll in Etappe 3 dahingehend optimiert werden, durch eine kompakte Auslegung der Anlage das Siedlungsflächenwachstum und insbesondere den Verbrauch von Fruchtfolgeflächen sowie die Beanspruchung von Waldareal möglichst gering zu halten. Es sind stufengerecht der Nachweis der optimalen Nutzung allfällig zu beanspruchender Fruchtfolgeflächen zu erbringen und mögliche Kompensationsmassnahmen aufzuzeigen.
Die Anträge des BAFU zu den UVP-Voruntersuchungen und Pflichtenheften für die UVP 1. Stufe sind in den Arbeiten zu berücksichtigen.
Arbeiten vor Auswahl des Standorts für die Vorbereitung des Rahmenbewilligungsgesuchs
Die Entsorgungspflichtigen legen standortspezifische Vorschläge für die Areale von Nebenzugangsanlagen vor. Sie zeigen dabei verschiedene Möglichkeiten der Verteilung von Bau- und Betriebsaktivitäten zwischen Nebenzugangsanlagen und Oberflächenanlage auf, damit sich die Bedürfnisse der Standortregion berücksichtigen lassen und eine gute Eingliederung der Nebenzugangsanlagen gefördert werden kann.
Die Standortregionen nehmen zu den Vorschlägen für die Areale von Nebenzugangsanlagen Stellung.
Bezüglich des Standorts der Brennelement-Verpackungsanlage können die Entsorgungspflichtigen in Zusammenarbeit mit den Standortregionen Optionen abwägen.
Arbeiten nach Auswahl des Standorts für die Vorbereitung des Rahmenbewilligungsgesuchs
Nach der Auswahl des Standorts für die Vorbereitung des Rahmenbewilligungsgesuchs konkretisieren die Entsorgungspflichtigen im Hinblick auf die Einreichung des Rahmenbewilligungsgesuchs in Zusammenarbeit mit dem Standortkanton und den betroffenen Gemeinden die weitere Ausgestaltung der Oberflächeninfrastrukturen.
Bei der Ausarbeitung der wichtigsten oberirdischen Bauten schaffen die Entsorgungspflichtigen stufengerechte und differenzierte Grundlagen, um über die oberirdischen Flächenansprüche diskutieren zu können. Die Grundlagen sollen aufzeigen, wo welche Flächen gebraucht werden für