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Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 43 Seiten
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Zu den weiteren einzubeziehenden Gemeinden gehören die bisherigen «Gemeinden im Planungsperimeter» und die bisherigen «weiteren betroffenen Gemeinden». Zusätzlich können neue Gemeinden in diese Kategorie fallen, wenn sie direkt an die Standortregion von Etappe 2 angrenzen und durch regionale Verbundenheit, topografische Nähe zu Oberflächeninfrastrukturen (z. B. Sichtbarkeit) oder mögliche sozioökonomische-ökologische Auswirkungen (z. B. Erschliessung) vom Tiefenlager betroffen werden könnten. Die weiteren einzubeziehenden Gemeinden sind im Erläuterungsbericht aufgeführt.9
Im Verlauf der weiteren Arbeiten im Sachplanverfahren kann sich die Betroffenheit von Gemeinden verändern. Deshalb kann in Etappe 3 ihre Zuordnung zu den Infrastrukturgemeinden oder zu den weiteren betroffenen Gemeinden überprüft und nötigenfalls angepasst werden. Insbesondere ist davon auszugehen, dass nach der Einreichung des Rahmenbewilligungsgesuches die Anzahl der Infrastrukturgemeinden reduziert wird, weil der damit bezeichnete untertägige Lagerbereich kleiner sein wird als das geologische Standortgebiet.
Organisatorische Anpassung
Entsprechend der räumlichen Anpassung der Standortregionen sowie den spezifischen Aufgaben in Etappe 3 sind die Regionalkonferenzen der vertieft zu untersuchenden Gebiete organisatorisch, strukturell sowie bezüglich ihrer Zusammensetzung anzupassen. Die Rahmenbedingung für die organisatorische Anpassung bildet das Konzept zur regionalen Partizipation für Etappe 3.10
2.7 Tätigkeiten im Bereich Gesellschaft und Wirtschaft
Massnahmen zur Entwicklung der Standortregion
Ab Etappe 3 ermitteln und initiieren die Standortregionen Massnahmen, die zur gewünschten Entwicklung ihrer Region beitragen, und setzen solche um.11
Monitoring
Ab Beginn von Etappe 3 wird ein regelmässiges Monitoring der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen des Standortauswahlverfahrens in den vertieft zu untersuchenden Standortgebieten durchgeführt.12
Vertiefte Untersuchungen
Das BFE führt ab Beginn von Etappe 3 in Rücksprache mit den Standortregionen und basierend auf dem entsprechenden Konzept vertiefte Untersuchungen (VU) durch.13
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9 BFE (2017): Erläuterungsbericht für die Vernehmlassung zu Etappe 2
10 BFE (2017): Konzept regionale Partizipation in Etappe 3
11 BFE (2017): Leitfaden für die Regionalkonferenzen: Massnahmen zur gewünschten Entwicklung in der Standortregion
12 BFE (2016): Monitoringkonzept; Konzept für das Monitoring der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen geologischer Tiefenlager und des Standortauswahlverfahrens im Rahmen des Sachplans geologische Tiefenlager.
13 BFE (2016): Konzept VU; Konzept für die «Vertieften Untersuchungen (VU)» in Etappe 3 des Standortauswahlverfahrens für geologische Tiefenlager.