Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/83: Etappe 2 des Sachplans geologische Tiefenlager · 202 Seiten

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Sachplan geologische Tiefenlager

2.3 Die wichtigsten Ergebnisse aufgrund der Vernehmlassung

Nach der Auswertung der Stellungnahmen wurden der Ergebnisbericht und das «Konzept regionale Partizipation in Etappe 3»5 überarbeitet. Die wesentlichen Punkte für den Ergebnisbericht sind:

‒ Im Standortgebiet NL wird auf die vorgesehene Auswahl eines einzigen Standortareals für die

Oberflächenanlage verzichtet. Die Standortareale NL-2 und NL-6 werden beide als Zwischenergebnis festgelegt.

‒ Bei den Grundsätzen zur Platzierung und Ausgestaltung der Oberflächeninfrastrukturen wird er-

gänzt, dass die Verteilung der Bau- und Betriebsaktivitäten zwischen den einzelnen Standortarealen einer Standortregion so optimiert werden soll, dass die Ziele der Raumplanung und des Umweltschutzes bestmöglich erreicht werden. Neu können Standortoptionen für Verpackungsanlagen nicht nur für die Brennelemente sondern für alle Abfallkategorien erwogen werden, und es wird explizit erwähnt, dass dabei auch Standorte ausserhalb der Standortregion geprüft werden können.

‒ In den Objektblättern wird die Beurteilung der Umweltauswirkungen um die Aspekte Wald, öko-

logische Vernetzung, Wildtierkorridore, Schutzgebiete und Gewässerschutz ergänzt. Beim Standortgebiet Wellenberg werden die möglichen Auswirkungen auf den Tourismus hinzugefügt.

Die Anpassungen im «Konzept regionale Partizipation in Etappe 3» ergaben sich aus der Auswertung der Vernehmlassung und aufgrund von Besprechungen, die in der Zwischenzeit stattgefunden hatten. Zum einen waren dies die beiden Runden Tische zu den Vereinsgründungen mit Vertretungen der betroffenen Kantone und RK, Diskussionen mit den Leitungen der RK sowie das Treffen von Bundesrätin Leuthard mit deutschen Vertretungen am 4. September 2018. Neu wird festgehalten, dass die RK als Vereine weitergeführt werden. Die Wahl der Gemeindedelegierten der Standortregion für die Abgeltungsverhandlungen findet nun ausserhalb der RK statt. Überdies sollen nur natürliche Personen Mitglieder der RK werden können. Die Gemeinden und Organisationen entsenden ihre Vertretungen als «mandatierte Delegierte». Die Zahl der Sitze in der RK ZNO wird um vier erhöht, so dass Deutschland und der Kanton Schaffhausen je zwei zusätzliche Mitglieder stellen können. Die Aufgaben und Zusammensetzung der RK und ihrer Organe (wie z. B. der Fachgruppe Oberflächeninfrastruktur) wurden konkretisiert.

3 Ergebnisse der Auswertung

Aufgrund der Breite von Themen und Forderungen, welche in den Stellungnahmen der Vernehmlassung aufgeworfen werden und weil diese sowohl inhaltliche wie formelle Aspekte betreffen, ist eine Gliederung anspruchsvoll. Daher sind im vorliegenden Bericht Querverweise und Wiederholungen nicht zu vermeiden – ebenso Verweise auf andere Dokumente.

In den Stellungnahmen wurden auch Themen angeführt, welche nur entfernt mit dem Vernehmlassungsgegenstand der Ergebnisse zu Etappe 2 im Zusammenhang stehen und somit nicht in die Ergebnisse der Vernehmlassung einfliessen können. Kapitel 3.8 führt diese Themen kurz auf.

Gewürdigt werden Themen, die aus Verfahrenssicht und für die Resultate der Etappe 2 relevant sind. Falschaussagen und Missverständnisse werden nur richtiggestellt, wo dies für den Kontext nötig ist.

5 BFE 2018 «SGT, Konzept regionale Partizipation in Etappe 3»