Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/88: Revision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG) · 128 Seiten

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1 Ausgangslage

Im Bericht vom 23. Juni 2010 über die Sicherheitspolitik der Schweiz (SIPOL B 2010) kündigte der Bundesrat an, zusammen mit den Kantonen eine Strategie für den Bevölkerungsschutz und Zivilschutz für die Zeit nach 2015 zu formulieren. Der Bund und die Kantone sowie die Partnerorganisationen des Bevölkerungsschutzes erarbeiteten anschliessend gemeinsam einen Bericht zur Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+. Der Bundesrat verabschiedete den Strategiebericht am 9. Mai 2012. Dieser zeigt auf, wie der Bevölkerungsschutz und Zivilschutz weiterentwickelt werden sollen, um die natur-, technik- und gesellschaftsbedingten Katastrophen und Notlagen der Zukunft effizient und wirksam bewältigen zu können.

In der Folge erteilten der damalige Chef des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), Bundesrat Ueli Maurer, und der damalige Präsident der Regierungskonferenz Militär, Zivilschutz und Feuerwehr (RK MZF), Regierungsrat Hans Diem, im März 2013 den Auftrag zur Ausarbeitung eines Berichts zur Umsetzung der Strategie Bevölkerungsschutz und Zivilschutz 2015+. Der Umsetzungsbericht wurde unter paritätischer Leitung und Mitwirkung von Vertretern des Bundes, der Kantone und weiteren Stellen erarbeitet.

Gestützt auf die im Strategiebericht des Bundesrates skizzierten Leitlinien und Vorgaben zeigt der Umsetzungsbericht auf, in welchen Bereichen Anpassungen, Verbesserungen oder Neuerungen vorzunehmen sind. In Form von Empfehlungen bildet er den breiten Konsens zur Weiterentwicklung des Bevölkerungsschutzes und Zivilschutzes ab. Der Bundesrat nahm den Bericht am 6. Juli 2016 zur Kenntnis. Er erteilte dabei dem VBS den Auftrag, auf der Basis der im Bericht vorgeschlagenen Massnahmen eine Revision des Bundesgesetzes vom 4. Oktober 20021 über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG) einzuleiten. Im Bevölkerungsschutz betrifft die Revision insbesondere die Aufgaben von Bund und Kantonen, die Alarmierungs- und Telekommunikationssysteme, die Ausbildung und die Finanzierung. Im Zivilschutz sind Änderungen in den Bereichen Dienstleistungs- und Ausbildungssystem, Schutzanlagen und Material sowie bei der Finanzierung und der Verwendung von Ersatzbeiträgen vorgesehen.

2 Vernehmlassungsverfahren

Der Bundesrat hat am 1. Dezember 2017 das VBS beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den weiteren interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren zur BZG-Revision durchzuführen.

Das Vernehmlassungsverfahren dauerte vom 4. Dezember 2017 bis zum 31. März 2018. 107 Adressatinnen und Adressaten wurden zur Stellungnahme eingeladen (siehe Liste der Vernehmlassungsadressaten im Anhang). Es sind insgesamt 74 Stellungnahmen eingegangen. Von nicht eingeladenen Stellen sind 18 Stellungnahmen eingegangen.

1 SR 520.1