Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2017/88: Revision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG) · 128 Seiten

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Adressaten Angeschrieben Antwort Kantone 2626

Konferenzen (RK MZF, KdK, KKJPD, GDK, EnDK, 62

KKPKS)

Politische Parteien 136

Dachverbände Gemeinden, Städte, Berggebiete 32

Dachverbände Wirtschaft 82

Militärische und Zivilschutzorganisationen 82

Frauenverbände 2 -- Übrige Organisationen und Institutionen 155

Betreiberinnen kritischer Infrastrukturen 2611

Weitere Stellen (nicht eingeladen) --18

Total 10774

3 Ergebnisse der Vernehmlassung

3.1 Zusammenfassung

Die Stossrichtung der Totalrevision wird von den allermeisten Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmern begrüsst. Dies betrifft insbesondere die Schliessung der Lücken bei den bevölkerungsschutzrelevanten Alarmierungs- und Kommunikationssystemen, beim ABC-Schutz oder bei den Sanitätsdienstleistungen im Zivilschutz. Ebenfalls grundsätzlich begrüsst werden die Anpassungen des Dienstleistungssystems im Zivilschutz. Vier Kantone (AR, SG, TG und ZH) lehnen die Vorlage ab, sofern nicht gewisse Anpassungen vorgenommen werden. Eine deutliche Mehrheit der Kantone, mehrere Verbände und eine politische Partei (CVP) sprechen sich für die Aufteilung der Gesetzesvorlage in zwei Gesetze, nämlich in ein Bevölkerungsschutz- und ein Zivilschutzgesetz aus. Dies, weil die den Bevölkerungsschutz betreffenden Teile des Gesetzes einen übergeordneten sicherheitspolitischen Auftrag enthielten, wogegen der Zivilschutzbereich lediglich einen spezifischen Pfeiler des Gesamtsystems Bevölkerungsschutz ausmache und dessen Regelungen hauptsächlich organisatorischer Natur seien. Zudem wird die Ansicht vertreten, eine Trennung der beiden Bereiche in zwei separate Gesetze schaffe grössere Klarheit. Zwei Kantone sind gegen eine Aufteilung der Vorlage.

In Bezug auf die Alarmierungs- und Kommunikationssysteme begrüsst ein Grossteil der Kantone und Verbände die Priorisierung der Projekte sowie den Kostenteiler Bund/Kantone. Gewünscht werden genauere Angaben über die finanziellen Auswirkungen. Die Kantone seien aufgrund ihrer Finanzpläne und Budgets darauf angewiesen.

Die Annahme, dass in Zukunft aufgrund der bestehenden und absehbaren Risiken eine deutlich geringere Anzahl Schutzanlagen benötigt wird, wird von einer Mehrheit der Kantone nicht