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Vernehmlassung 2017/88: Revision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG) · 34 Seiten

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Bundesgesetz über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG)

vom ... Entwurf Vernehmlassungsverfahren (Stand 30. November 2017)

Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,

gestützt auf Artikel 61 der Bundesverfassung1,

nach Einsicht in die Botschaft des Bundesrates vom ...2,

beschliesst:

1. Titel: Gegenstand

Art. 1

Dieses Gesetz regelt:

a. die Aufgaben und die Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Dritten im Bevölkerungsschutz;

b. den Zivilschutz als Partnerorganisation im Bevölkerungsschutz, und dabei namentlich die Schutzdienstpflicht und die Ausbildung sowie die Schutzbauten.

2. Titel: Bevölkerungsschutz

1. Kapitel: Aufgaben und Zusammenarbeit sowie Pflichten Dritter

Art. 2 Aufgaben

Der Bevölkerungsschutz hat die Aufgaben, die Bevölkerung und ihre Lebensgrundlagen bei Katastrophen und in Notlagen sowie im Falle bewaffneter Konflikte zu schützen sowie zur Begrenzung und Bewältigung von Schadenereignissen beizutragen.

Art. 3 Partnerorganisationen und Dritte

1Als Partnerorganisationen im Bevölkerungsschutz arbeiten in der Vorsorge und der Ereignisbewältigung zusammen:

a. die Polizei zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung;

SR ...

1 SR 101

2 BBl ...