Vorlage
Vernehmlassung 2017/9: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2017 · 324 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 188Fedlex · Vorlage
Verordnung über die Erhaltung und die nachhaltige Nutzung von pflanzengenetischen
Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft AS 2017
3 Beitragsberechtigt sind Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen, die die Anforderungen nach Artikel 3 Absätze 1 und 2 und den Artikeln 5–7 der Direktzahlungsverordnung vom 23. Oktober 20132 (DZV) sowie den ökologischen Leistungsnachweis erfüllen.
4 Der Beitrag beträgt 450 Franken pro Hektare und Jahr.
5 Das BLW entscheidet über die Beitragsberechtigung. Es kann vorsehen, dass die Kantone die Gesuche vorprüfen.
6 Die Beiträge können solange ausgerichtet werden, wie die Bewirtschaftungsziele erreicht werden.
7 Die Verfahren für die Auszahlung der Beiträge und Kontrollen der Bewirtschaftungsziele richten sich sinngemäss nach den Bestimmungen des 3. Titels DZV. Der Vollzug obliegt den Kantonen.
II
1 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
… Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Die Bundespräsidentin: Doris Leuthard
Der Bundeskanzler: Walter Thurnherr