Vorlage

Vernehmlassung 2017/9: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2017 · 324 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 214Fedlex · Vorlage

Art. 21 Beschaffung der Daten für Agate

Die Daten werden grundsätzlich aus AGIS bezogen. Die Daten, die nicht aus AGIS bezogen werden können, müssen vom Benutzer oder von der Benutzerin direkt im Internetportal Agate erfasst oder können vom jeweiligen Agate-Teilnehmersystem an Agate geliefert werden.

Art. 22a Benutzer- und Zugriffsverwaltung des Internetportals Agate für

andere Informationssysteme

1 Das BLW kann auf Gesuch hin bewilligen, dass die Benutzer- und Zugriffsverwaltung des Internetportals Agate für ein anderes, nicht über das Internetportal Agate erreichbares Informationssystem die Authentifizierung von Personen übernimmt, falls dieses:

a. die gleiche Zielgruppe wie das Internetportal Agate hat; und

b. die Benutzer und Benutzerinnen in der Bewirtschaftung oder der Tierhaltung massgeblich unterstützt.

2 Das BLW entscheidet über das Gesuch nach Absatz 1 und bestimmt die Nutzungsmodalitäten.

Art. 27 Abs. 7 bis 10

7 Für die Bekanntgabe von Kontrolldaten nach Artikel 6 Buchstabe d aus den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz, für die das BLV zuständig ist, gelten die Artikel 22–24 der Verordnung vom 6. Juni 20142 über das Informationssystem für den öffentlichen Veterinärdienst.

8 Das BLW kann die Adresse des Bewirtschafters oder der Bewirtschafterin, die Identifikationsnummern und die Gebietszugehörigkeit in geeigneter Weise den mit dem Vollzug der Berg- und Alpverordnung vom 25. Mai 20113beauftragten Stellen, insbesondere den Zertifizierungsstellen nach der Akkreditierungs- und Bezeichnungsverordnung vom 17. Juni 19964, zugänglich machen.

9 Das BLW kann auf Gesuch hin Daten gemäss Artikel 2, Artikel 6 – mit Ausnahme der Daten nach Buchstabe e – und Artikel 14 dieser Verordnung für folgende Dritte online abrufbar machen, sofern das Einverständnis des Bewirtschafters, der Bewirtschafterin, des Tierhalters oder der Tierhalterin vorliegt:

a. Personen, Organisationen oder Unternehmen, welche den Bewirtschafter, die

Bewirtschafterin, den Tierhalter oder die Tierhalterin bei der Schaffung eines Mehrwerts für ihre Produkte unterstützen;

b. Betreiber von anderen, nicht über das Internetportal Agate erreichbaren Informa-

tionssystemen, welche dem Bewirtschafter, der Bewirtschafterin, dem Tierhalter

2 SR 916.408

3 SR 910.19

4 SR 946.512