Vorlage

Vernehmlassung 2017/9: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2017 · 324 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 57Fedlex · Vorlage

3 Bei Erreichung eines gesamtschweizerischen Flächenziels wird ein Bonusbeitrag gewährt.

4 Das Flächenziel ist erreicht, wenn die folgenden Mindestanteile der Zuckerrübenfläche ohne biologisch bewirtschaftete Zuckerrübenfläche mit reduziertem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bewirtschaftet wurden:

a. 2018:15 %;

b. 2019: 20 %;

c. 2020: 25 %;

d. 2021: 30 %.

5 Die Beiträge werden bis 2021 ausgerichtet.

6 Der Beitrag wird nicht gleichzeitig mit dem Zusatzbeitrag für den Verzicht auf Herbizid nach Artikel 81 ausgerichtet.

Art. 82g Voraussetzungen und Auflagen

1 Die Anforderungen an die Massnahmen sind im Anhang 6b festgelegt.

2 Für alle angemeldeten Flächen eines Betriebes muss dieselbe Massnahmenkombination nach Anhang 6b Ziffer 1 Buchstaben a und b und Ziffer 2 Buchstaben a und b ausgewählt werden.

3 Die Massnahme nach Anhang 6b, Ziffer 1 Buchstabe b muss ab der Ernte der vorangehenden Hauptkultur bis zur Ernte der Zuckerrüben eingehalten werden.

Art. 97 Abs. 3

3 Die Kantone können für die Anmeldungen nach Absatz 1 spätere Anmeldetermine festlegen, wenn die koordinierte Planung der Kontrollen weiterhin sichergestellt ist und die Frist für die Datenübermittlung nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung vom 23. Oktober 20136 über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft (ISLV) eingehalten wird.

Art. 98 Abs. 3 Bst. b

3 Das Gesuch muss insbesondere folgende Angaben enthalten:

b. die voraussichtlichen Betriebs- und Strukturdaten am 1. Mai nach der ISLV;

6 SR 919.117.71