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Vernehmlassung 2017/9: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2017 · 324 Seiten
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Produktkategorie Schaderreger/ im ÖLN frei einsetzbare Nur mit Sonderbewilligung
Kultur Produkte nach Ziff. 6.3 im ÖLN einsetzbar
c. Insektizide Getreidehähnchen Pflanzenschutzmittel auf sämtliche anderen be-
bei Getreide der Basis von Spinosad. willigten Pflanzenschutzmittel
Kartoffelkäfer bei Pflanzenschutzmittel auf sämtliche anderen be-Kartoffeln der Basis von Azadirachtin, willigten Pflanzen-Spinosad oder auf der Basis schutzmittel
von
Bacillus thuringiensis
Blattläuse bei Pflanzenschutzmittel auf sämtliche anderen be-Speisekartoffeln, Ei- der Basis von Pirimicarb, Py- willigten Pflanzenweisserbsen, metrozin, Spirotetramat schutzmittel
Ackerbohnen, Tabak, und Flonicamid
Rüben (Futter- und
Zuckerrüben) und
Sonnenblumen
Maiszünsler bei Pflanzenschutzmittel auf der sämtliche anderen be-Körnermais Basis von Trichogramme spp. willigten Pflanzenschutzmittel
Ziff. 6.3.4 Aufgehoben
Ziff. 9.6
9.6 Entlang von oberirdischen Gewässern ist ein mindestens 6 m breiter Pufferstreifen anzulegen, der nicht umgebrochen wird. Einzelstockbehandlungen von Problempflanzen und Düngung sind ab dem vierten Meter zulässig. Der Streifen wird bei Fliessgewässern, für die ein Gewässerraum nach Artikel 41a GSchV51 festgelegt wurde oder bei denen nach Artikel 41a Absatz 5 GSchV ausdrücklich auf die Festlegung eines Gewässerraums verzichtet wurde, ab der Uferlinie gemessen. Bei den übrigen Fliessgewässern und bei stehenden Gewässern wird ab der Böschungsoberkante gemäss Pufferstreifenmerkblatt «Pufferstreifen richtig messen und bewirtschaften», KIP/PIOCH 2016,52 gemessen.
51 SR 814.201
52Das Merkblatt kann bei Agridea, 8315 Lindau, bezogen werden.