Vorlage

Vernehmlassung 2017/9: Landwirtschaftliches Verordnungspaket 2017 · 324 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 62Fedlex · Vorlage

Anhang 5 (Art. 71 Abs. 1 und 4)

Spezifische Anforderungen des Programms zur graslandbasierten Milch- und Fleischproduktion (GMF)

Ziff. 3.1

3.1 Der Bewirtschafter oder Bewirtschafter muss anhand einer Futterbilanz jähr-

lich nachweisen, dass die Anforderungen auf dem Betrieb erfüllt sind. Für die Bilanzierung gilt die Methode «GMF-Futterbilanz» des BLW. Diese richtet sich nach der Wegleitung Suisse-Bilanz. Dabei gilt die Auflage 1.139 oder 1.1410 für die Berechnung der Futterbilanz des Kalenderjahres 2017 und die Auflage 1.14 für die Berechnung der Futterbilanz des Kalenderjahres 2018. Das BLW ist für die Zulassung der Software-Programme zur Berechnung der Futterbilanz zuständig.

9 Die Wegleitung ist abrufbar unter www.blw.admin.ch > Themen > Direktzahlungen > Ökologischer Leistungsnachweis > Ausgeglichene Düngerbilanz > Wegleitung Suisse- Bilanz Auflage 1.13, Oktober 2016.

10 Die Wegleitung ist abrufbar unter www.blw.admin.ch > Themen > Direktzahlungen > Ökologischer Leistungsnachweis > Ausgeglichene Düngerbilanz > Wegleitung Suisse- Bilanz Auflage 1.14, April 2017.