Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/10: Errichtung und Nutzung des Einreise-/Ausreisesystems (EES) (Verordnungen [EU] 2017/2226 und [EU] 2017/2225) (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 14 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.666728

diesem Programm sollen vielreisende Drittstaatsangehörige, die nach vorgängiger Sicherheitsüberprüfung den Status eines «Registrierten Reisenden» erlangt haben, von einer erleichterten Grenzübertrittskontrolle profitieren können. Da Drittstaatsangehörige mit einem NFP-Status aufgrund der vorgängigen Sicherheitsüberprüfung von den Grenzkontrollbeamten nicht mehr systematisch nach ihrem Aufenthaltszweck und ihren finanziellen Mitteln befragt werden müssen, kann deren Grenzübertritt durch die Nutzung automatischer Kontrollgates (e-Gates) vollständig automatisiert werden. Nebst dem erleichterten Grenzübertritt für Vielreisende ermöglicht ein NFP den Grenzkontrollbehörden, ihre Ressourcen gezielter auf die Prüfung von möglichen «mala fide Reisenden» zu fokussieren.

Da mit dem EES die manuelle Abstempelung von Reisedokumenten entfällt und durch die direkte elektronische Eingabe der Ein- und Ausreisedaten ersetzt wird, besteht neu die Möglichkeit einer verstärkten Automatisierung der Grenzkontrollen (Self-Service-Systeme und e-Gates). Dies wird im Rahmen der Änderung des SGK (Verordnung [EU] 2017/2225) geregelt.

Die Schengen-Staaten können darüber hinaus bei allen Reisenden mit einem biometrischen Reisepass, unabhängig von der Notwendigkeit einer Registrierung im EES, von der Nationalität und von der Aufenthaltsdauer, eine automatische Grenzkontrolle vorsehen (e-Gates).

Die Schengen-Staaten können selber entscheiden, ob und in welchem Ausmass sie diese automatischen Grenzkontrollsysteme nutzen.