Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/10: Errichtung und Nutzung des Einreise-/Ausreisesystems (EES) (Verordnungen [EU] 2017/2226 und [EU] 2017/2225) (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 14 Seiten

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Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.666728

Zugangsberechtigungen zum EES verfügen. BL erwartet auch vom SEM eine reibungslose Anbindung der Polizeikorps an das neue System.

VKM und KKJPD stimmen den für das EES vorgesehenen Zugriffsrechten zu. Sie begrüssen dieses Schengen-System und dass die kantonalen Migrationsbehörden darauf zugreifen können, um die Dauer des bewilligten Aufenthalts zu überprüfen. Sie befürworten den Zugriff zu Sicherheitszwecken, insbesondere durch EUROPOL. Für GR erscheint es sinnvoll, dass auch die Strafverfolgungsbehörden und EUROPOL Zugriff auf das EES haben. Gemäss VKM und KKJPD ermöglicht das System auch, die Migration besser zu steuern und Missbräuche zu bekämpfen. Sie erachten die Liste der Personen, die die bewilligte Aufenthaltsdauer überschritten haben, als hilfreich. Diese müsse online verfügbar sein, und eine Anmeldung sollte möglichst rasch und einfach erfolgen.

FR wünscht ebenfalls einen einfachen und raschen Zugriff für die Polizei- und Migrationsbehörden.

TI erachtet es als vorteilhaft, dass die Visumbehörden auf das EES zugreifen können um zu überprüfen, ob der Aufenthalt einer Visuminhaberin oder eines Visuminhabers noch rechtmässig ist.

Nach Ansicht des Kantons TI wäre ein Zugriff der Asylbehörden sinnvoll und hätte vorgesehen werden müssen. Diese Lücke sei auf europäischer Ebene zu erwähnen. Auch die SVP beklagt den fehlenden Zugriff der Asylbehörden auf die im EES gespeicherten Daten; sie nimmt aber positiv das Engagement der Schweizer Vertreter bei dieser Frage zur Kenntnis.

VD hält fest, dass die in Artikel 103c AuG vorgesehenen Zugriffe sich auf das absolut notwendige Minimum beschränken und einzig dazu dienen sollten, die Rechtmässigkeit des Aufenthalts festzustellen.

SSV begrüsst den Zugang der kommunalen Polizeibehörden zum EES sowie das Instrument zur Berechnung der Aufenthaltsdauer, das Rechtssicherheit schaffe.

Wegfall der manuellen Abstempelung

AG weist zudem darauf hin, dass der Wegfall der manuellen Abstempelung der Reisedokumente dazu führt, dass nur noch über EES die Reisebewegungen nachvollziehbar seien und eine Überprüfung im Feld ohne Abfragesystem nicht mehr möglich sei. VKM und KKJPD äussern sich zufrieden mit der Änderung und dass die manuelle Abstempelung entfällt.

Kosten

Aerosuisse lehnt die Ausführungen zu den Kosten ab. Die Formulierung gibt den Kantonen die Möglichkeit, die Kosten für die Infrastruktur, die Anpassung operationeller Prozesse sowie die Schulungen des Personals auf die Flughafenbetreiber zu übertragen. Eine solche Möglichkeit würde gegen die Luftfahrtpolitik des Bundesrates sprechen, die attraktive Rahmenbedingungen für die Reisenden fordert. Die Sicherheitskosten, die in die Zuständigkeit der Kantone fallen, sollen von diesen getragen werden. Der Flughafen Genf ist ebenfalls der Ansicht, dass die Kosten gemäss ihrer Formulierung auf die Betreiber übertragen werden könnten. Für die Umsetzung von Schengen seien aber die betreffenden Staaten zuständig. Es brauche nähere Erläuterungen zur Finanzierung.

Für CP sind die entstehenden Kosten zumutbar und stehen in einem angemessenen Verhältnis zu den Vorteilen einer solchen Modernisierung.

KKJPD unterstreicht, dass die Kantone in die Entwicklung von Systemen zur Grenzkontrolle und in qualifiziertes Personal investieren müssen.