Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2018/10: Errichtung und Nutzung des Einreise-/Ausreisesystems (EES) (Verordnungen [EU] 2017/2226 und [EU] 2017/2225) (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 14 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 8Fedlex · Ergebnisbericht

Referenz/Aktenzeichen: COO.2180.101.7.666728

Nach Ansicht von VKM, KKJPD, KKPKS und SSV sind die Kosten für die Informatiksysteme, die gemäss dem erläuternden Bericht von den Kantonen zu tragen sind, nicht nachvollziehbar. Der Zugriff auf das EES müsse über das SSO-Portal gewährleistet werden. Es sei nicht klar, welche anderen Kontrollsysteme neben den Systemen der Polizei betroffen sind. Sie verlangen, dass die erforderlichen Anpassungen und die Kosten frühzeitig angegeben werden, damit die Kantone und die Städte die nötigen finanziellen Mittel einplanen können.

FR unterstreicht, dass der Anschluss an die Systeme sowie die Schulung der Benutzer Kosten nach sich ziehen wird.

BE beantragt, dass die Kosten, die den Kantonen mit der Einführung von EES entstehen (für neue Schnittstelle und Anpassung von EneX, Neuanschaffungen von Kameras und Einrichtungen für den Web-Dienst, Anschluss an EES, Anpassungen der Abfragesysteme), mehrheitlich durch den Fonds für die innere Sicherheit im Bereich Aussengrenzen und Visa (ISF-Grenze) zu übernehmen sind.

GE hat davon Kenntnis genommen, dass Kosten bei den Kantonen (Anbindung an das EES und für die Anpassung der Grenzkontrollsysteme) anfallen. Wenn auch die Flughäfen ihre Infrastruktur und ihre operationellen Prozesse anpassen und das Personal schulen müssen, sind die Kosten nach Ansicht von GE auf alle Kantone aufzuteilen.

JU bedauert, dass der erläuternde Bericht sich darauf beschränkt zu erwähnen, dass die Kantone sich an den Kosten beteiligen müssen, ohne Beträge zu nennen. Zudem wäre es für JU angemessener, wenn der Bund sämtliche Kosten übernimmt. VD bedauert ebenfalls, dass der Bund diese Kosten nicht mitträgt.

NE, TI und VS bedauern ebenfalls, dass die genannten Kosten nicht beziffert werden, und fordert von den Bundesbehörden genauere Angaben. VS unterstreicht, dass für einen Kanton mit einem kleinen Flughafen die Kosten, die sich auf mehrere Millionen Franken belaufen könnten, kaum zumutbar sind.

VD erwartet nähere Erläuterungen in Bezug auf die zu beschaffenden Ausrüstungen sowie die erforderlichen Anbindungen und Schulungen.

SO hat auch Anmerkungen zu den finanziellen Auswirkungen auf die Kantone und wünscht entsprechende Erläuterungen. Insbesondere beantragt SO, dass von einer geplanten Abgeltung der Kantone bezüglich Anpassung der Organisation und Finanzierung der Grenzkontrollen an den Flughäfen abzusehen sei.

Auch BL, NW und SO weisen darauf hin, dass die Kantone mit zusätzlichen Investitionen in die Weiterentwicklung der Grenzkontrollsysteme und allenfalls auch in entsprechend qualifiziertes Personal rechnen müssen.

Kontrollen im Hoheitsgebiet der Schweiz

Die KKPKS unterstreicht, dass das EES auch nützlich sei, um gegen Verletzungen des Aufenthaltsrechts im Hoheitsgebiet der Schweiz vorzugehen.

Nach Ansicht von GE kann mit dem System sichergestellt werden, dass Drittstaatsangehörige tatsächlich ausreisen und somit weniger Personen sich unrechtmässig in der Schweiz aufhalten. GE möchte wissen, welcher Staat für den Vollzug der Wegweisung von Personen mit unrechtmässigem Aufenthalt zuständig ist und wer die Rückführungskosten übernimmt (Einreise- oder Aufenthaltsstaat).

TI sieht im EES zahlreiche Vorteile. Das System ermögliche es, Personen sofort zu identifizieren und die Rechtmässigkeit ihres Aufenthalts zu überprüfen. Auch für die Kriminalbehörden sei es hilfreich. Der SSV sieht im EES ebenfalls ein sehr nützliches Identifikations-