Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/18: Änderung der Zivilprozessordnung (Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung) · 107 Seiten
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sen Zusatzaufwand zu rechnen, der jedoch angesichts der bereits in allen Kantonen gemachten Erfassungen und Erhebungen höchstens zu Beginn spürbar sein dürfte, wenn es darum geht, entsprechende Prozesse und Erhebungen anzupassen.
Die Vorlage hat keine spezifischen Auswirkungen auf Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete.
3.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen von Anpassungen des Zivilprozessrechts lassen sich naturgemäss, wenn überhaupt, nur schwer erfassen. Wie der Bundesrat bereits bei der Schaffung der schweizerischen ZPO ausgeführt hat, trägt eine effiziente Rechtspflege zur wirtschaftlichen Prosperität und damit letztlich auch zu verbesserter Lebensqualität bei.229
Mit den vorliegenden Anpassungen der ZPO soll die zivilrechtliche Rechtsdurchsetzung und Rechtspflege weiter verbessert und effizienter gemacht werden. Dies führt für Privatpersonen, aber gerade auch für die Unternehmen dazu, dass die Kosten der Rechtsdurchsetzung sinken. Bestehende Kostenschranken im geltenden Recht, namentlich die hohen Prozesskostenvorschüsse (vgl. Art. 98 ZPO) sowie das von den Parteien zu tragende Insolvenzrisiko für die Gerichtskosten (vgl. Art. 111 ZPO) und damit die teilweise kritisierten «Paywalls» der Justiz sollen abgebaut werden.
Mit den beabsichtigten Anpassungen bei der Verbandsklage (vgl. Art. 89 und 89a VE-ZPO) und der Schaffung eines Gruppenvergleichsverfahrens (vgl. Art. 352a– 352k VE-ZPO) soll die kollektive Rechtsdurchsetzung in der Schweiz wirksam und massvoll ausgebaut werden, ohne die in den USA beobachteten negativen Auswirkungen des amerikanischen Sammelklagesystems zu übernehmen. Gerade ein Gruppenvergleich macht zukünftig eine kollektive und für alle betroffenen Personen verbindliche und damit abschliessende Erledigung von Rechtsfällen gegenüber einer Vielzahl von geschädigten Personen im In- und Ausland möglich. Auch dies trägt zu einer effizienten Rechtsdurchsetzung bei oder ermöglicht diese in vielen Bereichen erst. Die Schliessung dieser Rechtsschutzlücken ist volkswirtschaftlich sinnvoll: Sie führt zu einer Beseitigung von sogenannten Externalitäten, indem zukünftig die Kosten von Rechtsverletzungen vermehrt von deren Urheber getragen und die Rechtsverletzungen bei den geschädigten Personen kompensiert werden können.
3.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft
Mit den vorgeschlagenen Massnahmen soll der zivilrechtliche Rechtsschutz zugunsten der einzelnen Personen effizient verbessert werden. Dies trägt zur gesellschaftlichen Stabilität bei und stärkt das Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Institutionen zur effizienten und effektiven Durchsetzung des Rechts zugunsten des einzelnen Individuums. Nur durchsetzbares und im Streitfall auch durchgesetztes und damit
229 Botschaft ZPO, BBl 2006, S. 7410.