Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

Abbildung 5.02 Index vor und nach Ausgleich bei verschiedenen Berechnungsmethoden Abb.5.02 Index vor und nach Ausgleich bei verschiedenen Berechnungsmethoden

100

98

96

94

92

90

88

86.5

86

65 70 75 80 85 90 95100

Index vor Ausgleich

Aktuell KdK-Modell Variante 1 Variante 2

Bei der erwähnten Anpassung des KdK-Modells setzt die progressive Umverteilung hingegen erst ab einer bestimmten Höhe des Ressourcenindex ein. Dies bedeutet, dass die ressourcenschwächsten Kantone, die unterhalb dieser Schwelle sind, genau die garantierte Mindestausstattung erreichen. Die Grenzabschöpfung ist daher bei diesen Kantonen 100 Prozent. Dies bedeutet, dass wenn der Ressourcenindex (vor Ressourcenausgleich) eines dieser Kantone steigt, sein Index nach Ressourcenausgleich unverändert bleibt. Damit besteht für die entsprechenden Kantone kaum ein Anreiz, das Ressourcenpotenzial zu steigern. Beim Einsetzen der progressiven Umverteilung wird dafür die Grenzabschöpfung direkt auf einen Wert gesetzt, der unter 100 Prozent liegt. Dadurch wird hier der Anreiz zur Verbesserung gegenüber heute sogar erhöht. Steigt der Ressourcenindex vor Ausgleich, hat der entsprechende Kanton auch einen höheren Index nach Ressourcenausgleich. Dafür hat die Kurve in Abbildung 5.02 einen Knick bei der Schwelle. Bei der vorgestellten Anpassung muss somit je ein Bereich vorgegeben werden, in dem die ressourcenschwächsten Kantone genau die garantierte Mindestausstattung erhalten, jedoch nicht mehr. In Abbildung 5.02 sind zwei Varianten aufgeführt. Bei der ersten Variante liegt die Schwelle bei einem Ressourcenindex vor Ressourcenausgleich von 75 Punkten (dünne gepunktete Linie), bei der zweiten Variante bei 70 Punkten (dicke gepunktete Linie). Die zweite Vorgabe betrifft die Grenzabschöpfung beim Einsetzen der Progression. Bei der heute geltenden Berechnungsmethode ist die Grenzabschöpfung beim schwächsten Kanton genau 100 Prozent. Diese kann jedoch variiert werden. Bei der ersten Variante liegt sie bei 60 Prozent und bei der zweiten Variante bei 90 Prozent. Diese Grenzabschöpfungen wurden so gewählt, dass im Jahr 2018 die Dotation der Varianten mehr oder weniger der Dotation des ursprünglichen Vorschlags der KdK (Einsetzen der Progression beim ressourcenschwächsten Kanton mit einer Grenzabschöpfung von 100 Prozent) entspricht. In Abbildung 5.03 ist die