Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten
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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
sen als notwendig. Dennoch besteht wegen der progressiven Ausgestaltung der Auszahlung
eine Gefahr für die Zahler: Wenn nämlich das Ressourcenpotenzial des ressourcenschwächsten
Kantons zurückgeht, wird nicht nur der ressourcenschwächste Kanton wieder auf die Mindest-
ausstattung angehoben, sondern alle anderen ressourcenschwachen Kantone erhalten eben-
falls mehr Ausgleichszahlungen. Dies kann dazu führen, dass die zusätzlich notwendigen Mit-
tel ein Vielfaches ausmachen von dem, was notwendig wäre, um den schwächsten Kanton auf
die Mindestausstattung zu heben. In Tabelle 5.01 ist dies dargestellt. Hier wird angenommen,
dass sich das Ressourcenpotenzial des schwächsten Kantons (Jura) um 3 Prozent reduziert,
während die übrigen Kantone unverändert bleiben. Im heutigen Modell würden die Zahlungen
an den Kanton Jura um gut 10 Millionen steigen. Diese Zunahme würde zum grössten Teil
durch die übrigen ressourcenschwachen Kantone finanziert.
Tabelle 5.01Tabelle 5.01: Sensitivitätsanalyse mit dem ressourcenschwächsten KantonSensitivitätsanalyse mit dem ressourcenschwächsten Kanton Belastung (+) und Entlastung (-) übrige ressourcen- Ressourcenstarke Bund Kanton Jura schwache Kantone Kantone Aktuelles Modell -0.42 -0.00 -10.40 10.83
KdK-Modell 57.96 38.64 -12.25 -84.34
Im Vorschlag der KdK wird der Kanton Jura auf die garantierte Mindestausstattung von 86,5
Indexpunkten gehoben, was gut 12 Millionen entspricht. Durch den Rückgang im Kanton Jura
verschiebt sich aber auch die Auszahlungskurve für alle anderen ressourcenschwachen Kan-
tone. Diese erhalten 84 Millionen zusätzliche Mittel, ohne dass sich für sie ökonomisch etwas
verändert hat. Die höhere Dotation muss durch den Bund (58 Mio.) und die ressourcenstarken
Kantone (39 Mio.) finanziert werden. Die Ausgleichszahlungen hängen somit hauptsächlich
von der Entwicklung des ressourcenschwächsten Kantons ab.
Optimierungspotenzial
Der Bundesrat ist mit dem Vorschlag einverstanden, die Auszahlungen an die ressourcen-
schwachen Kantone wie bis anhin auf die ressourcenschwächsten Kantone zu konzentrieren
und nach einer progressiven Berechnungsmethode vorzunehmen. Um jedoch den übermässig
starken Einfluss des ressourcenschwächsten Kantons auf die gesamte Dotation des Ressour-
cenausgleichs zu verhindern, wird nachfolgend eine technische Anpassung präsentiert, welche
dieses Problem korrigiert. In der Abbildung 5.02 sind die Auswirkungen der verschiedenen
Berechnungsmethoden ersichtlich. Auf der horizontalen Achse ist der Ressourcenindex einge-
zeichnet und auf der vertikalen Achse der Index SSE nach Ausgleich. Durch die heutige Berech-
nungsmethode werden die Kantone auf die dunkelblaue Linie gehoben. Mit dem KdK-Modell
würden sie hingegen die hellblaue Linie erreichen.