Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/21: Wirksamkeitsbericht 2016-2019 des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen unter Einschluss von Vorschlägen zur Anpassung des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FiLaG) · 176 Seiten

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Wirksamkeitsbericht des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen

sen als notwendig. Dennoch besteht wegen der progressiven Ausgestaltung der Auszahlung

eine Gefahr für die Zahler: Wenn nämlich das Ressourcenpotenzial des ressourcenschwächsten

Kantons zurückgeht, wird nicht nur der ressourcenschwächste Kanton wieder auf die Mindest-

ausstattung angehoben, sondern alle anderen ressourcenschwachen Kantone erhalten eben-

falls mehr Ausgleichszahlungen. Dies kann dazu führen, dass die zusätzlich notwendigen Mit-

tel ein Vielfaches ausmachen von dem, was notwendig wäre, um den schwächsten Kanton auf

die Mindestausstattung zu heben. In Tabelle 5.01 ist dies dargestellt. Hier wird angenommen,

dass sich das Ressourcenpotenzial des schwächsten Kantons (Jura) um 3 Prozent reduziert,

während die übrigen Kantone unverändert bleiben. Im heutigen Modell würden die Zahlungen

an den Kanton Jura um gut 10 Millionen steigen. Diese Zunahme würde zum grössten Teil

durch die übrigen ressourcenschwachen Kantone finanziert.

Tabelle 5.01Tabelle 5.01: Sensitivitätsanalyse mit dem ressourcenschwächsten KantonSensitivitätsanalyse mit dem ressourcenschwächsten Kanton Belastung (+) und Entlastung (-) übrige ressourcen- Ressourcenstarke Bund Kanton Jura schwache Kantone Kantone Aktuelles Modell -0.42 -0.00 -10.40 10.83

KdK-Modell 57.96 38.64 -12.25 -84.34

Im Vorschlag der KdK wird der Kanton Jura auf die garantierte Mindestausstattung von 86,5

Indexpunkten gehoben, was gut 12 Millionen entspricht. Durch den Rückgang im Kanton Jura

verschiebt sich aber auch die Auszahlungskurve für alle anderen ressourcenschwachen Kan-

tone. Diese erhalten 84 Millionen zusätzliche Mittel, ohne dass sich für sie ökonomisch etwas

verändert hat. Die höhere Dotation muss durch den Bund (58 Mio.) und die ressourcenstarken

Kantone (39 Mio.) finanziert werden. Die Ausgleichszahlungen hängen somit hauptsächlich

von der Entwicklung des ressourcenschwächsten Kantons ab.

Optimierungspotenzial

Der Bundesrat ist mit dem Vorschlag einverstanden, die Auszahlungen an die ressourcen-

schwachen Kantone wie bis anhin auf die ressourcenschwächsten Kantone zu konzentrieren

und nach einer progressiven Berechnungsmethode vorzunehmen. Um jedoch den übermässig

starken Einfluss des ressourcenschwächsten Kantons auf die gesamte Dotation des Ressour-

cenausgleichs zu verhindern, wird nachfolgend eine technische Anpassung präsentiert, welche

dieses Problem korrigiert. In der Abbildung 5.02 sind die Auswirkungen der verschiedenen

Berechnungsmethoden ersichtlich. Auf der horizontalen Achse ist der Ressourcenindex einge-

zeichnet und auf der vertikalen Achse der Index SSE nach Ausgleich. Durch die heutige Berech-

nungsmethode werden die Kantone auf die dunkelblaue Linie gehoben. Mit dem KdK-Modell

würden sie hingegen die hellblaue Linie erreichen.